Politik
Steigende Zahl an Präimplantationsdiagnostik
Mittwoch, 22. Januar 2020
Berlin – Die Zahl der in Deutschland vorgenommenen Präimplantationsdiagnostiken (PID) ist mit 319 im Jahr 2018 erneut gestiegen. Das geht aus dem heute in Berlin vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten zweiten „Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik“ hervor.
Der Report umfasst die Jahre von 2015 bis 2018. Demnach lag die Zahl der PID 2017 bei 203, im Jahr 2016 bei 100 und 2015 bei 33. Nach Angaben des BMG überschritt die Zahl der Anträge mit zustimmender Bewertung im Jahr 2018 damit „nur unwesentlich die im Verordnungsgebungsverfahren formulierte Erwartung von 300 Anträgen pro Jahr“.
Laut Bericht wurden 2018 von den zuständigen Ethikkommissionen 319 Anträge auf PID genehmigt und 23 abgelehnt. Wobei die Ablehnungen fast ausschließlich von der Ethikkommission Bayern ausgesprochen wurden. Dasselbe gilt auch für die Vorjahre. 2017 wurden 18 Anträge abgelehnt, 2016 waren es 27 und 2015 waren es zwei Anträge.
Die Bundesregierung muss laut Gesetz alle vier Jahre einen Bericht auf der Grundlage einer zentralen Dokumentation und anonymisierter Daten vorlegen. Demnach waren Ende September in Deutschland zehn PID-Zentren zugelassen; es bestanden fünf Ethikkommissionen für PID. Die PID-Zentren seien kontinuierlich um reproduktionsmedizinische Einrichtungen erweitert worden.
Bei der PID werden Zellen eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter auf bestimmte Krankheiten untersucht. Eine PID ist nach dem Embryonenschutzgesetz nur ausnahmsweise und nach zustimmender Bewertung einer Ethikkommission in einem zugelassenen Zentrum zulässig. © kna/aerzteblatt.de

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