Politik
Gebärmuttertransplantation: Keine Forschungsförderung geplant
Dienstag, 21. Januar 2020
Berlin – Die Bundesregierung plant keine Forschungsvorhaben, die in einem Zusammenhang mit Gebärmuttertransplantationen stehen. Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Demnach fördert die Regierung derzeit keine entsprechende Forschung – und beabsichtigt dies auch nicht.
Dazu, inwieweit Gebärmuttertransplantationen geeignet sind und das Potenzial haben, ungewollt kinderlosen Frauen ihren Kinderwunsch zu erfüllen, will sich die Regierung nicht positionieren. „Die Gebärmuttertransplantation befindet sich in Deutschland derzeit in einem noch frühen Stadium“, schreibt die Regierung.
Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft sei die Entscheidung über eine Gebärmuttertransplantation eine Einzelfallentscheidung, die sorgfältig unter Abwägung sämtlicher Risiken für die Spenderin und die Empfängerin im Rahmen eines Heilversuchs getroffen werden müsse. Es sei nicht Aufgabe der Bundesregierung, medizinische Verfahren im Einzelnen zu bewerten, hieß es.
Wie Sabine Weiß, Staatssekretärin im BMG, klarstellt, liegen dem Ministerium zufolge mit dem Transplantationsgesetz (TPG) grundsätzlich verlässliche Rahmenbedingungen für Gebärmuttertransplantationen vor. Diese sei „sowohl nach Lebendorganspende als auch nach postmortaler Organspende möglich“, heißt es. Die Regierung weist darauf hin, dass die Regeln des TPG bei Gebärmuttertransplantationen gelten.
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Katrin Helling-Plahr (FDP), Mitglied im Gesundheits- und Rechtsausschuss des Bundestags, fehlt im Hinblick auf die Antwort ein echtes Engagement der Bundesregierung.
„Die Antwort auf die Kleine Anfrage passt ins Bild“, sagte sie. Die Bundesregierung tue nichts für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, weder um gängige Möglichkeiten zu fördern, noch um neue zu schaffen und voranzubringen.
Sie monierte darüber hinaus, die von der Großen Koalition versprochene bessere Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen habe „keinerlei Haushaltspriorität“. Sie werde zulasten der Paare mit unerfüllten Kinderwunsch, hinten angestellt. © may/aerzteblatt.de

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