Vermischtes
Bundesverfassungsgericht: Fixierte Patientin klagt erfolgreich gegen eingestellte Ermittlungen
Mittwoch, 22. Januar 2020
Karlsruhe – Wegen der rechtswidrigen Fixierung einer Patientin am Universitätsklinikum Kiel hätte die Staatsanwaltschaft weiter gegen zwei Ärzte und einen Pfleger ermitteln müssen. Die Sache sei nicht hinreichend aufgeklärt worden, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe heute per Beschluss. Verfassungsklage eingereicht hatte die Patientin (Az. 2 BvR 1763/16).
Die Frau war 2012 vom Pferd gestürzt und mit Gedächtnislücken und Schmerzen in die Klinik gekommen. Am nächsten Morgen wollten sie die Ärzte noch nicht entlassen. Als sie trotzdem mit ihrem Lebensgefährten die Klinik verließ, rief das Personal die Polizei.
Die Beamten überredeten die Frau, auf die Station zurückzukehren. Als sie dort ankam, waren an ihrem Bett schon Fixiergurte angebracht. Der Stationsarzt, ein Pfleger und ein Polizist fesselten sie mit Gewalt ans Bett. Der Amtsarzt verfügte, dass sie bis zum nächsten Tag auf der Intensivstation bleiben müsse, eine Richterin ordnete die weitere Unterbringung an.
Die Frau erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Kiel stellte die Ermittlungsverfahren gegen einen Stationsarzt, einen Amtsarzt, einen Pfleger sowie eine beteiligte Richterin allerdings ein. Die dagegen eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos.
Zu Unrecht, entschieden nun die Richter des BVerfG. In einem Fall wie diesem könne der Verzicht auf eine effektive Strafverfolgung das Vertrauen in das Gewaltmonopol des Staates erschüttern, erklärte die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG.
Dem Beschluss zufolge hätten sich die Ermittler mit den Folgen des Vorfalls für die Patientin auseinandersetzen müssen. Es wäre eine weitere Aufklärung des Sachverhalts notwendig gewesen.
Das bezieht sich den Verfasungsrichtern zufolge auf die Ermittlungen gegen die beiden Ärzte und den Pfleger. Im Fall der Richterin sahen die Verfassungsrichter die Klage als unbegründet an.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Dort hatte sich die Frau zuletzt erfolglos gegen die Einstellung gewehrt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2018 die Vorgaben für Fixierungen verschärft. © dpa/afp/aerzteblatt.de

Fehlerhafte Pressemitteilung und falscher Tatbestand
ich bin die von der Fixierung Betroffene und somit auch die Beschwerdeführerin der VerfBeschwerde.
Bitte sehen Sie auf freiheitsgrundrechte.com nach. Dort finden Sie jetzt schon ein paar und bald alle wichtigen Informationen.
Es ist offensichtlich zuviel verlangt zu erwarten, dass unser höchstes deutsches Gericht es wenigstens schafft, die Tatsachenbehauptungen im Sachverhalt der Entscheidung zutreffend wiederzugeben.
Es ist offensichtlich auch zuviel verlangt zu erwarten, dass das BVerfG Recht spricht, statt der Richterkollegin kollegiale Loyalität zukommen zu lassen.
Und es ist offensichtlich zu viel verlangt, von einem BVerfG zu erwarten, dass es sich selbst erst einmal über die Rechtslage klar wird:
Ich kann nicht EINERSEITS sagen, die strikte Einhaltung formeller und materieller Voraussetzungen sei essentiell für die Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung und die verfassungsrechtliche Wichtigkeit einer richterliche Kontrolle einer Freiheitsentziehung betonen (Beschlüsse zur Fixierung aus dem Jahr 2018), und
ANDERERSEITS ausurteilen:
Wenn sich der Richter nicht einmal an die formellen Voraussetzungen hält, ist die Fixierung zwar rechtswidrig, aber ich ziehe ihn dafür - hier strafrechtlich - nicht zur Verantwortung.
Wer so seine Kinder erzieht, hat binnen weniger Wochen die Mäuse auf dem Tisch tanzen, während man selbst am Esstisch speist.
Zivilrechtlich wurde die Richterin trotz Art. 5 EMRK bislang ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen.
Das einzige, was bislang geschehen ist in Bezug auf die Richterin ist ein Stück Papier, auf dem steht: "Du wurdest in Deinen Rechten verletzt. Die Richterin hat sich auf die Angaben des Stationsarztes gestützt, der keine Erfahrungen in der psychiatrischen Beurteilung hat."
Er war nämlich Anästhesist in Ausbildung und damit psychiatrisch wie neurologisch-neurochirurgisch fachfremd.
@Dr. Naar: Der Stationsarzt hat die Fixierung angeordnet. Als ich ihn fragte, wieso er entgegen den Expertisen der Fachärzte plötzlich von der "Möglichkeit einer Hirnblutungsgefahr" sprach, obwohl er zuvor noch meiner Entlassung auf eigenes Risiko zugestimmt hatte, verlangte er von mir, mich freiwillig ins Bett zu legen (statt mich erstmal aufzuklären, er war offenbar der MEinung, er müsse dies nicht und ich hätte seinen Behandlungswünschen Folge zu leisten).
Dann griff er auf mich über, um den Vorgang zu beschleunigen und dabei half ihm dann die Polizei.
Folglich hat die Polizei nicht entschieden, mich zu fixieren, sondern, als der Stationsarzt bereits mit seinem Übergriff begonnen hatte, die Entscheidung getroffen, ihm dabei zu helfen.

Wer hat die Verantwortung für rechtswidrige Fixierung?

Wo bitte passiert so etwas noch?
Und die Richterin, die das angeordnet hat, wir NICHT belangt, nur die anderen Beteiligten?
Wo leben wir denn!?

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