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Ärzteschaft

IT-Sicherheit: KV Niedersachsen nimmt Arztpraxen in Schutz

Mittwoch, 22. Januar 2020

/dpa

Hannover – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen einen Investitionszuschlag für die Umsetzung der Datensicherheit in den Praxen gefordert. Denn die KVN befürchtet eine Kostenlawine für IT-Sicherheit, die demnächst auf Arztpraxen zurollt.

„Die Kosten für weitere IT-Sicherheitslösungen in Praxen sind noch gar nicht abzusehen, sagte KVN-Vorstandsvorsitzender Mark Barjenbruch. Ihm zufolge schätzen IT-Experten die Investitionskosten je nach Praxisgröße auf einen vierstelligen Betrag.

„Diesen finanziellen Aufwand sollen Praxen alleine stemmen, ohne einen wirklichen effek­tiven Nutzen durch die IT zu verzeichnen“, so Barjenbruch. Die KVN hat deshalb ge­fordert, dass die Zusatzkosten durch einen Investitionskostenzuschlag für Praxen abge­bildet werden.

Verantwortlich für diese Entwicklung macht die KVN das vom Bundestag verabschiedete Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Darin wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung aufgefordert, „bis zum 30. Juni in einer Richtlinie die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ fest­zu­legen.

Die Richtlinie soll unter anderem Anforderungen an die sichere Installation und Wartung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) umfassen, die in der kassenärztlichen Versorgung genutzt werden. Sie muss laut Gesetz jährlich an den Stand der Technik und das Gefährdungspotenzial angepasst werden.

Zusätzlich haben laut KVN unter anderem Medienberichte in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, dass zahlreiche Arztpraxen nur ungenügend vor Hacker-Angriffen geschützt seien. „Dies hat zu einer großen Verunsicherung bei Ärzten und Psychotherapeuten geführt“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende.

Barjenbruch warnte davor, den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten einseitig die Schuld für angebliche Sicherheitsmängel in den Praxen zuzuweisen. „Ärzte und Psy­cho­therapeuten sind keine Computerspezialisten, sie müssen sich auf die Aussagen ihrer IT-Dienstleister verlassen können“, betonte er.

Es sei Aufgabe der Politik, klare Vorgaben für die sichere Anbindung an die Telematikin­fra­struktur zu machen. Es müsse dringend eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, um zu klären, in welchem Umfang die gematik für die Sicherheit verantwortlich sei. „Es muss einen Sicherheits-TÜV für Arztpraxen geben“, forderte der KVN-Chef. © hil/sb/aerzteblatt.de

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