Politik
Länder stoßen Diskussion um neue Krankenhausfinanzierung an
Mittwoch, 29. Januar 2020
Berlin – Bessere Basisfinanzierung für Krankenhäuser, mehr leistungsbezogene Abrechnungen und eine rechtliche Stärkung der Kompetenzen der Planungsbehörden der Länder: Mit einem umfangreichen Mix aus Ideen will der Gesundheitsminister von Schleswig-Holstein, Heiner Garg (FDP), die Diskussion um eine Reform der Krankenhausfinanzierung anstoßen.
„Entweder können wir weiter Sonntagsreden halten oder wir nehmen den Steuerungsauftrag der Politik ernst und haben den politischen Mut, etwas zu verändern“, sagte der Minister bei einer Veranstaltung seines Hauses gestern Abend in Berlin.
Am Vormittag hatte bereits eine erste Arbeitsgruppe der Gesundheitsministerien der Länder zur Reform der Krankenhausfinanzierung getagt. Garg hatte einen Antrag dazu auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) im Jahr 2019 eingebracht, ein gemeinsamer Bericht aller Länder soll zur GMK 2021 vorliegen. Dann hat Bayern den Vorsitz, 2020 ist Berlin turnusgemäß Vorsitzland.
Laut dem Konzeptpapier „Zukunft sichern – Krankenhausfinanzierung reformieren für eine flächendeckende, hochwertige Versorgung“, das Garg in Berlin vorstellte, plädiert der Ressortchef für eine Basisfinanzierung der akutstationäre Versorgung der Bevölkerung auf dem Land. Damit sollen die spezifischen Vorhaltekosten inklusive der Personalkosten für die Häuser finanziert werden.
Ziel ist nicht die Abschaffung des DRG-Systems
Ergänzt werden soll diese Basisfinanzierung durch leistungsbezogene Abrechnungen als Fallpauschalen ähnlich wie im bisherigen System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG). „Unser Ziel ist nicht die Abschaffung des DRG-Systems, sondern eine grundlegende Reform“, so Garg. Dafür sei auch eine ausreichende Finanzierung durch die Bundesländer notwendig.
„Da waren wir in Schleswig-Holstein auch nicht Vorbild“, räumte der Minister selbstkritisch ein. Daher plädiert er für ein transparentes, aber auch flexibles neues System, das neben der Basisfinanzierung und den leistungsbezogenen Abrechnungen auch die Bedeutung eines Hauses für die Region in Finanzierungsüberlegungen mit einfließen lässt.
„Nicht allein die Größe eines Krankenhaues, sondern die Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung muss für die Höhe der Basisfinanzierung und damit der Finanzierung der spezifischen Vorhaltekosten maßgeblich sein“, heißt es in dem Konzeptpapier.
Garg plädiert auch für mehr Entscheidungskompetenzen der Länder: Diese müssten planungsrechtlich gestärkt werden. Dafür fordert er eine Länderöffnungsklausel im Bundesrecht, „die es ermöglicht, regionalspezifische und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen und neue Versorgungsmodelle zu erproben“, heißt es weiter in dem Konzept.
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Dass diese Vorschläge viel politischen Mut und klare Entscheidungen auch gegen einzelne Klinikstandorte fordert, ist dem Minister bewusst: „Wir müssen Patienten und Bürgern reinen Wein einschenken, wenn sie sich für ihre kleinen Häuser vor Ort einsetzen. Es kann nicht sein, dass es in der Diskussion nur um die Quantität von Betten geht und nicht um die Qualität der Versorgung“, so Garg in einer Diskussionsrunde.
Mehr Differenzierung in der Debatte um eine Krankenhausreform forderte auch Michael Weber, Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärzte: „Die bisher undifferenzierte Diskussion über die Schließung von Kliniken hilft nicht weiter. Wir brauchen auch kein Ende der DRGs, aber ein Ende des Drucks zur Mengensteigerung.“
Für Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), muss die Komplexität der DRGs reduziert werden. „Wir müssen einen Weg finden, der bei den DRGs zwischen Bierdeckelgröße und 30.000 OPS-Codes liegt“, so Gaß. Die Selbstverwaltung habe das System in den vergangenen 20 Jahren verkompliziert.
„Jetzt stehen wir vor der Situation, dass wir sehr komplex kodieren und uns immer stärker gegenüber dem Medizinischen Dienst rechtfertigen müssen.“ Generell bewertet er es als positiv, dass ein Reformkonzept nun aus den Bundesländern kommt. „Die Landesminister dürfen sich hier das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen lassen.“ © bee/aerzteblatt.de

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