Politik
Lob und Tadel für Honorarkommission
Mittwoch, 29. Januar 2020
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat heute das Ergebnis der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) begrüßt, keine einheitliche Gebührenordnung einzuführen zu wollen.
Die Kommission habe stattdessen die Notwendigkeit der Dualität von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) in der Vergütungspraxis bestätigt, kommentierte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt, die gestern vorgelegten Reformvorschläge. „Damit ist eine gute Grundlage für alle weiteren Reformüberlegungen in diesem Bereich gegeben“, sagte er.
Aus seiner Sicht dürften die „zwingend erforderlichen Reformen an den jeweiligen Vergütungssystemen nicht weiter verzögert“ werden. Denn laut dem Vorschlag der Kommission solle zunächst eine gemeinsame Leistungslegendierung aus dem Honorarsystem der Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung entstehen.
„Wenn jedoch ein solcher Prozess völlig neu aufgesetzt wird, sind jahrelange Verzögerungen dringend notwendiger Reformen bei den Vergütungssystemen von GKV und PKV programmiert“, befürchtet Reinhardt.
Daher schlägt er vor, dass die von der BÄK, dem PKV-Verband und der Beihilfe bereits vorbereiteten Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nun als Grundlage genommen wird, um Reformen in den Vergütungssystemen zu starten.
„Der Entwurf der neuen GOÄ berücksichtigt das gesamte Leistungsspektrum ärztlicher Tätigkeiten in Deutschland. Die Preise sind transparent betriebswirtschaftlich kalkuliert“, so Reinhardt.
Das komme der von der Honorarkommission geforderten systemunabhängigen Leistungsbeschreibung „sehr nahe“, so Reinhardt. Konsequenz müsse nun die schnelle Umsetzung einer neuen GOÄ sein. „In einem nächsten Schritt kann diese dann als Grundlage für eine Reform der Vergütung im GKV-Bereich dienen.“
Lob auch von der PKV
Auch der PKV-Verband begrüßt, dass die Wissenschaftler in ihrem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebenen Gutachten keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen für ärztliche Leistungen empfehlen.
„Denn angesichts der bestehenden Versicherungssysteme mit ihren sehr unterschiedlich gestalteten Vergütungsregeln würde sich durch eine erzwungene Zusammenlegung in der medizinischen Versorgung nichts zum Besseren, aber vieles zum Schlechteren verändern“, kommentiert Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes das Gutachten in einer ersten Stellungnahme.
Andere Vorschläge aus der Kommission bewertet der Verband allerdings sehr kritisch: So müsse auch weiterhin in die Verhandlungen über eine GOÄ die Länder einbezogen werden.
„Die GOÄ ist auch die Vergütungsgrundlage für die medizinische Behandlung der Beamten, die überwiegend im Dienst der Länder und Kommunen stehen, weshalb die ärztlichen Leistungen auch von den dortigen Beihilfestellen abgerechnet und erstattet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint uns die Mitwirkung der Länder an der GOÄ zwingend geboten“, erklärt Reuther auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Die neue GOÄ, die mit der BÄK und der Beihilfe erarbeitet wurde, müsse nun „im Interesse der Patienten und Ärzte“ schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. „Der gemeinsam von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag umfasst den neuesten Stand der Medizin, garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärkt die sprechende Medizin“, erklärt Reuther.
Auch der Vorschlag der KOMV, künftig das Datenmaterial aus gesetzlicher- und privatärztlicher Abrechnung transparenter darzustellen, sieht die PKV als „nicht zielführend“ an.
„Der Vorschlag der KOMV für eine ‚partielle Harmonisierung‘ der ärztlichen ‚Leistungslegendierung‘ ist offenkundig der Versuch eines Kompromisses nach kontroversen wissenschaftlichen Debatten in der Kommission. Dieses modelltheoretische Ergebnis eignet sich allerdings nicht für eine konkrete Umsetzung in die technische, juristische und medizinische Praxis der ärztlichen Vergütung“, so Reuther auf Nachfrage.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband, die ebenso in dem einheitlichen Gremium beraten müssten, wollen beide noch keine Bewertung abgeben: „Wir werden den Bericht erst einmal intensiv prüfen und uns danach im Detail äußern“, heißt es von der KBV. Auch der GKV-Spitzenverband wollte zunächst nichts zum Bericht sagen.
Für die FDP im Bundestag erhält der Bericht der Kommission Ergebnisse, die „nicht anders zu erwarten waren“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, sieht ihre Forderung nach einer Entbudgetierung der ambulanten ärztlichen Leistungen durch den Bericht noch einmal zusätzlich bestätigt. Auch müssten die Gebührenkataloge „stetig reformiert werden“, so Aschenberg-Dugnus weiter. © bee/aerzteblatt.de

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