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Politik

Lob und Tadel für Honorarkommission

Mittwoch, 29. Januar 2020

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Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat heute das Ergebnis der wissenschaftlichen Kommissi­on für ein modernes Vergütungssys­tem (KOMV) begrüßt, keine einheitliche Gebührenordnung einzufüh­ren zu wollen.

Die Kommission habe stattdessen die Notwendigkeit der Dualität von gesetzlicher (GKV) und pri­vater Krankenversicherung (PKV) in der Vergütungspraxis bestätigt, kommentierte BÄK-Prä­sident Klaus Reinhardt, die gestern vorgelegten Reform­vorschläge. „Damit ist eine gute Grundlage für alle weiteren Reformüberlegungen in diesem Bereich gegeben“, sagte er.

Aus seiner Sicht dürften die „zwingend erforderlichen Reformen an den jeweiligen Vergü­tungssystemen nicht weiter verzögert“ werden. Denn laut dem Vorschlag der Kommission solle zunächst eine gemeinsame Leistungslegendierung aus dem Honorarsystem der Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung entstehen.

„Wenn jedoch ein solcher Prozess völlig neu aufgesetzt wird, sind jahrelange Verzöge­rungen dringend notwendiger Reformen bei den Vergütungssystemen von GKV und PKV programmiert“, befürchtet Reinhardt.

Daher schlägt er vor, dass die von der BÄK, dem PKV-Verband und der Beihilfe bereits vor­bereiteten Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nun als Grundlage ge­nommen wird, um Reformen in den Vergütungssystemen zu starten.

„Der Entwurf der neuen GOÄ berücksichtigt das gesamte Leistungsspektrum ärztlicher Tätigkeiten in Deutschland. Die Preise sind transparent betriebswirtschaftlich kalkuliert“, so Reinhardt.

Das komme der von der Honorarkommission geforderten systemunabhängigen Leistungs­beschreibung „sehr nahe“, so Reinhardt. Konsequenz müsse nun die schnelle Umset­zung einer neuen GOÄ sein. „In einem nächsten Schritt kann diese dann als Grundlage für eine Reform der Vergütung im GKV-Bereich dienen.“

Lob auch von der PKV

Auch der PKV-Verband begrüßt, dass die Wissenschaftler in ihrem vom Bundesministe­ri­um für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebenen Gutachten keine gemeinsame Honorar­ordnung mit einheitlichen Preisen für ärztliche Leistungen empfehlen.

„Denn angesichts der bestehenden Versicherungssysteme mit ihren sehr unterschiedlich gestalteten Vergütungsregeln würde sich durch eine erzwungene Zusammenlegung in der medizinischen Versorgung nichts zum Besseren, aber vieles zum Schlechteren ver­ändern“, kommentiert Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes das Gutachten in einer ersten Stellungnahme.

Andere Vorschläge aus der Kommission bewertet der Verband allerdings sehr kritisch: So müsse auch weiterhin in die Verhandlungen über eine GOÄ die Länder einbezogen wer­den.

„Die GOÄ ist auch die Vergütungsgrundlage für die medizinische Behandlung der Beam­ten, die überwiegend im Dienst der Länder und Kommunen stehen, weshalb die ärztli­chen Leistungen auch von den dortigen Beihilfestellen abgerechnet und erstattet wer­den. Vor diesem Hintergrund erscheint uns die Mitwirkung der Länder an der GOÄ zwin­gend geboten“, erklärt Reuther auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.

Die neue GOÄ, die mit der BÄK und der Beihilfe erarbeitet wurde, müsse nun „im Inter­esse der Patienten und Ärzte“ schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. „Der ge­meinsam von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag umfasst den neuesten Stand der Medizin, garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovati­o­nen und stärkt die sprechende Medizin“, erklärt Reuther.

Auch der Vorschlag der KOMV, künftig das Datenmaterial aus gesetzlicher- und privat­ärzt­licher Abrechnung transparenter darzustellen, sieht die PKV als „nicht zielführend“ an.

„Der Vorschlag der KOMV für eine ‚partielle Harmonisierung‘ der ärztlichen ‚Leistungs­le­gendierung‘ ist offenkundig der Versuch eines Kompromisses nach kontroversen wissen­schaftlichen Debatten in der Kommission. Dieses modelltheoretische Ergebnis eignet sich allerdings nicht für eine konkrete Umsetzung in die technische, juristische und medizini­sche Praxis der ärztlichen Vergütung“, so Reuther auf Nachfrage.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband, die ebenso in dem einheitlichen Gremium beraten müssten, wollen beide noch keine Bewertung abge­ben: „Wir werden den Bericht erst einmal intensiv prüfen und uns danach im Detail äu­ßern“, heißt es von der KBV. Auch der GKV-Spitzenverband wollte zunächst nichts zum Bericht sagen.

Für die FDP im Bundestag erhält der Bericht der Kommission Ergebnisse, die „nicht an­ders zu erwarten waren“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, sieht ihre Forderung nach einer Entbudgetierung der ambulanten ärztlichen Leistungen durch den Bericht noch einmal zusätzlich bestätigt. Auch müssten die Gebührenkataloge „stetig reformiert werden“, so Aschenberg-Dugnus weiter. © bee/aerzteblatt.de

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