Politik
Neues Digital-Gesetz: Zehn Euro für Ärzte pro Patientenakte
Donnerstag, 30. Januar 2020
Berlin – Klare Regeln für die Datenhoheit der Patienten, neue Vergütungen für Ärzte und kleinteilige Vorgaben für Krankenkassen: Mit der Vorlage des neuen Gesetzes zum „Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“, kurz Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), setzt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seine Bemühungen für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen und für eine bessere Vernetzung von medizinischen Einrichtungen fort.
Laut dem Referentenentwurf, den das BMG heute in die Abstimmung mit anderen Ministerien geschickt hat, sollen Patienten spätestens ab dem 1. Januar 2022 detailliert festlegen können, welche Daten sie auf ihrer elektronischen Patientenakte (ePa) mit welchem Arzt teilen. Dies wird in der ersten Ausbaustufe der ePa, die ab dem 1. Januar 2021 von den Krankenkassen bereitgestellt werden muss, noch nicht möglich sein. Die Nutzung der ePa bleibt für Versicherte freiwillig.
Mit dem neuen PDSG bekommen Versicherte einen Anspruch darauf, dass Ärzte diese Akte auch befüllen. Für das erstmalige Befüllen der Akte erhalten die Mediziner eine einmalige Vergütung von zehn Euro für das Jahr 2021. Eine Vergütung für das Befüllen ab dem 1. Januar 2022 soll zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag festgelegt werden.
Die Aufgabe, erstmals die Akte zu befüllen, können Ärzte auch „auf Personen, die als berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf bei ihnen oder in an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen Einrichtungen“ übertragen. Sprich: Auch Medizinische Fachangestellte oder in Krankenhäusern Pflegekräfte können diese Unterstützung für Patienten übernehmen.
Denn auch Krankenhäuser sollen Zuschläge bekommen, wenn in Abteilungen dort erstmalig die Akte befüllt wird. „Die Erstbefüllung kann pro Versicherten und elektronischer Patientenakte nur einmal erbracht werden“, heißt es in dem Gesetz.
Das BMG geht davon aus, dass die Kosten für die Krankenkassen dabei im ersten Jahr bei etwa 140 Millionen Euro liegt, wenn etwa 20 Prozent der GKV-Versicherten 2021 ihre Akte befüllen lassen.
Es sei ein großer Erfolg der künftigen ePA, wenn etwa 14 Millionen Versicherte im ersten Jahr die ePa nutzen, heißt es aus dem BMG. Weitere Honorare für Ärzte soll es auch bei der Aktualisierung der Notfalldaten geben, die von derzeit 8 Euro auf 16 Euro verdoppelt werden soll.
Details zum Datenschutz
Das Gesetz, das im Entwurf derzeit 139 Seiten hat und rund 80 neue Paragrafen in das Sozialgesetzbuch V bringen soll, regelt auch in vielen Details den Schutz und die Sicherheit der Daten von Patienten. Dazu gehören nicht nur die Verpflichtungen der Krankenkassen, die Daten technologisch einwandfrei zu sichern. Auch wird beispielsweise der heutige „Beschlagnahmeschutz“ für Papierakten in Arztpraxen auf die elektronischen Daten ausgeweitet.
Darüber hinaus legt das Gesetz klar fest, dass die Nutzer der Telematikinfrastruktur (TI), also Arztpraxen, Krankenhäuser sowie Apotheken, für den Schutz und die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Daten in ihren Räumen verantwortlich sind. Die Gematik wiederum ist verantwortlich dafür, dass die TI sicher ist. Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der Datenautobahn der TI müssen der gematik Störungen und Sicherheitsmängel melden. Es droht ein Bußgeld von 250.000 Euro, wenn dies nicht passiert.
Das Gesetz legt auch neue Regelungen für das E-Rezept fest: So soll es zunächst eine von der gematik entwickelte Standard-App geben, mit der ein elektronisches Rezept in der Apotheke eingelöst werden kann. Das kann eine Vor-Ort-Apotheke oder eine Versandapotheke sein. Ebenso hat der Versicherte die Wahl, dieses Rezept auch in einer anderen App zu speichern. Im Laufe des Jahres 2021 soll diese Standard-App für E-Rezepte von der gematik bereitgestellt werden.
Mehr Interoperabilität, freiwillige Datenspende
Mit dem Gesetz kommt das BMG auch einer Forderung aus der Wissenschaft sowie der KBV nach, für mehr Interoperabilität zu sorgen: So soll mit einem Kauf einer Lizenz von SNOMED CT die semantische Interoperabilität zur Entwicklung weiterer digitaler Anwendungen verfügbar sein.
Diese wird zum Beispiel mit den Medizinischen Informationsobjekten, kurz MIOs, die derzeit die KBV entwickelt, unterstützt. Die Kosten für den Kauf der Lizenz wird laut Gesetzentwurf auf 1,6 Millionen Euro im Jahr 2021 gerechnet, in den Folgejahren liege es bei rund 800.000 Euro, die im Haushalt des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFfArM) eingestellt werden müssen.
Auch eine weitere Forderung der Forschung wird mit dem Gesetz erfüllt: So sollen Patienten ab dem Jahr 2023 freiwillig ihre Daten an die Forschung spenden können. Mit dieser Datenspende erhofft sich vor allem die Forschung neue Möglichkeiten.
Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der damit sein 22. Gesetz in dieser fast zweijährigen Amtszeit vorlegt, ist es das Thema ein „Dauerprojekt im positiven Sinne“: „Gesundheitsdaten sind wahrscheinlich die sensibelsten persönlichen Daten, die es gibt“, sagte Spahn heute.
„Ziel ist, dass elektronische Patientendaten nicht in falsche Hände geraten. Ziel ist es aber auch, Patientinnen und Patienten die Chance zu geben, ihre Daten auch vernünftig nutzen zu können.“ Nach seinen Plänen will er das Gesetz in vier bis sechs Wochen im Bundeskabinett beschließen lassen. © bee/aerzteblatt.de

Achtung: Der Patient muss widersprechen!
Liebe Ärzte, Ärztinnen und Praxispersonal bitte teilt euren Patienten mit wie sie sich verhalten können wenn Sie es nicht möchten dass ihre Patientendaten digitalisiert und digital weitergegeben werden!
Ihr die ihr euch gegen diesen Blödsinn wehrt bitte sagt uns wie wir euch dabei unterstützen können.

Macht alle mit - bitte!
Patientendaten werden in dem Zusammenhang alles mögliche sein - außer sicher geschützt. Das weiß du, falls du dich nur ein klein wenig mit Fragen des Datenschutzes befasst hast.
Ärzte werden mit der TI jede Menge Aufwand haben, der nicht angemessen honoriert wird. Trotzdem machst du mit. Begründung: Aber als Vertragsarzt verzichtest du doch sowieso auf die Nutzung des Teils vom Hirn, wo der natürliche Menschenverstand sitzt.
Ärzte gehen mit der TI sehr hohe Haftungsrisiken ein. Trotzdem machst du mit. Denn als Vertragsarzt verzichtest du doch sowieso auf die Nutzung des Teils vom Hirn, wo der natürliche Menschenverstand sitzt.
Es gibt Patienten, die ihre Daten auf keinen Fall in zentralen Datenbanken haben wollen. Die wissen und haben verstanden, dass man einmal gespeicherte Daten weder löschen noch dauerhaft schützen kann. Diese Patienten werden Ärzte aufsuchen, die die TI nicht nutzen und sogar bereit sind, Honorarstrafen von 3,5% zu zahlen. Patienten werden im Gegenzug bereit sein dafür zu zahlen.
Wenn 95% der Ärzte an die TI angeschlossen sind und 10% der Patienten ihre Daten auf keinen Fall preisgeben wollen, rechnet sich das für die TI-Verweigerer. Die KV zieht ihnen 3,5% vom Honorar ab, die 10% der Patienten zahlen gerne 10 Euro pro Besuch dafür, dass ihre Daten sicher sind.
So ist das mit den 10 Euro. Ärzte werden für den Betrag ganze Patientenakten digitalisieren und in die ePA einspeichern. Patienten werden 10 Euro pro Besuch zahlen, damit ihre Daten eben nicht zentral gespeichert werden.
Ob das so kommen wird? Wir werden sehen.

Absurd

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