Ärzteschaft
Fachgesellschaft schlägt Zusatzweiterbildung „Spezielle Wirbelsäulenchirurgie“ vor
Mittwoch, 5. Februar 2020
Berlin – Die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) hat vorgeschlagen, in Deutschland eine Zusatzweiterbildung „spezielle Wirbelsäulenchirurgie“ einzuführen. Das könne helfen, die Qualität der Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen zu verbessern und die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, teilte die Fachgesellschaft heute mit.
In Deutschland sind der DWG zufolge Neurochirurgen sowie Orthopäden und Unfallchirurgen für die Behandlung von ernsthaften Wirbelsäulenerkrankungen zuständig. Um als Arzt die Facharztanerkennung „Orthopädie und Unfallchirurgie“ zu erhalten, sei es erforderlich, in einem sechsjährigen Ausbildungszeitraum zehn Wirbelsäulenoperationen vorzunehmen.
Um die höchstmöglichen Qualifikationsstufen „spezielle Unfallchirurgie“ oder „spezielle Orthopädische Chirurgie“ zu erhalten, seien lediglich 20 beziehungsweise 30 weiteren Wirbelsäulenoperationen gefordert, so die DWG.
In der Ausbildung zum „Neurochirurgen“ müsse ein Arzt zwar immerhin 100 Wirbelsäulenoperationen durchführen. Dabei spiele jedoch die konservative Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen im Gegensatz zur orthopädischen und unfallchirurgischen Ausbildung kaum eine Rolle.
Die Fachgesellschaft weist darauf hin, dass die bisherige Struktur und die in den Ausbildungssystemen verankerten Mindestmengen unzureichend seien, um eine sichere und qualitativ hochwertige Behandlung der Patienten mit Wirbelsäulenerkrankungen zu erzielen.
In der gegenwärtigen Diskussion um unnötige Operationen an der Wirbelsäule und den optimalen Einsatz finanzieller Ressourcen im Gesundheitswesen ist aus Sicht der DWG eine Verbesserung der operativen Ausbildung erforderlich. © may/EB/aerzteblatt.de

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