Politik
Höhere Hürden für Freiheitsentzug in häuslicher Pflege gefordert
Freitag, 7. Februar 2020
Bonn – Der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege sollte mit höheren Hürden verbunden sein muss. Dafür machen sich Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und Betreuungsgerichtstag (BGT) stark. Beide appellierten heute in Bonn an den Gesetzgeber, den Schutz von Pflegebedürftigen vor dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen zu Hause zu stärken.
Notwendig sei eine gesetzliche Regelung, die mindestens für Fixierungen in der häuslichen Pflege die gleichen Bedingungen wie in der stationären Pflege vorschreibe und einen Erwerb der entsprechenden Hilfsmittel ohne Rezept ausschließe.
Auf keinen Fall dürften Bettgitter und Fixiersysteme zur „Erleichterung der Pflege“ eingesetzt werden, forderten sie. Unter dieser Überschrift würden die Hilfsmittel derzeit im Katalog des GKV-Spitzenverbandes geführt. BAGSO und BGT kritisierten das als sachlich falsch und unangemessen.
„Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sind immer ein starker Eingriff in die Menschenrechte von Schutzbedürftigen“, heißt es in einer Erklärung. Deshalb dürften sie in stationären Einrichtungen nur mit gerichtlicher Genehmigung eingesetzt werden. Dies gelte bislang jedoch nicht für die häusliche Pflege.
„Fixiersysteme und Bettgitter sind frei verkäuflich und auf Anordnung des Arztes werden sie von den Krankenkassen ohne weitere Auflagen bezahlt“, kritisieren die beiden Organisationen.
Insbesondere der Einsatz von Fixiersystemen, bei denen die Bewegung von Armen, Beinen und Kopf mit Gurten unterbunden werden kann, sei zudem mit einer hohen Verletzungsgefahr verbunden.
„Er bedarf daher der ständigen Aufsicht durch geschultes Personal. Dies kann in der häuslichen Pflege in der Regel nicht sichergestellt werden.“ © kna/aerzteblatt.de

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