Politik
Diagnosebezogene Vergütung soll weiter möglich sein
Freitag, 7. Februar 2020
Berlin – Mit mehreren Änderungen will die Große Koalition kommenden Donnerstag das viel diskutierte Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) im Bundestag verabschieden. Vor der finalen Sitzung im Gesundheitsausschuss sowie im Plenum des Bundestages liegen nun die entsprechenden Änderungsanträge vor.
Demnach sollen die Verknüpfung von Diagnosen und Vergütungen zulässig bleiben. Hier hatten Ärzteverbände sowie einige Krankenkassen vehement dafür plädiert, entsprechende Regelungen, die das verbieten sollten, wieder zu streichen. Sie befürchteten, dass damit beispielsweise Hausarztverträge nicht mehr funktionieren würden.
Gleichzeitig soll mehr Transparenz ins Vertragsgeschehen kommen: So soll mit einer Transparenzzentrale für Hausarztverträge sowie für Verträge nach Paragraf 140a SGBV, angesiedelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung, klar werden, welche Vertragskonstruktionen außerhalb des Kollektivvertrages vorliegen.
Bereits fünf Monate nach in Krafttreten des Gesetzes sollen erste Daten veröffentlicht werden, dazu zählt zum Beispiel die Vertragsform, die teilnehmende Krankenkasse und Facharztgruppen sowie die Diagnosen, die zum Einschluss einer speziellen Patientengruppe führen. Pro Quartal soll das Verzeichnis aktualisiert werden, heißt es in einem Änderungsantrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Das Gesetz, das sich hauptsächlich mit dem milliardenschweren Risikostrukturausgleich der Krankenkassen beschäftigt, kurz Morbi-RSA, wird an vielen Teilen nicht mehr aufgeschnürt. Hier kommt es zu einer Reform, die von vielen Kassenverbänden bislang sehr unterschiedlich bewertet wurde.
Neu wird dabei die Regionalkomponente sein, die vor allem von den Bayern gefordert wurde. Sie soll erst 2022 vollständig eingesetzt werden, im Jahr 2021 sollen die finanziellen Auswirkungen zunächst auf 75 Prozent begrenzt werden. Dies wird technisch durch Zu- und Abschläge für jedes Bundesland im Jahresausgleich umgesetzt.
„Durch die gesonderten Zu- und Abschläge wird dann für jedes Land der sich ergebende Betrag der Be- und Entlastung einheitlich auf die Versicherten mit Wohnsitz in diesem Land aufgeteilt“, heißt es in der Antragsbegründung.
Zur Evaluation der neuen Regionalkomponente soll 2023 das dann anstehende Evaluationsgutachten sich auch mit diesem Thema beschäftigen, heißt es in den Anträgen. In dem Gutachten soll es auch um die Manipulationsresistenz sowie um die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA gehen, heißt es. Weitere Themen solle das Bundesgesundheitsministerium „näher bestimmen“, so die Abgeordneten.
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Ebenso wollen die Abgeordneten die Mindestrücklage, die eine Krankenkasse derzeit haben muss, absenken. Statt einem Viertel (25 Prozent) einer Monatsausgabe muss künftig nur noch ein Fünftel (20 Prozent) in der Bilanz ausgewiesen werden.
„Diese Absenkung ist angebracht, weil die aktuell noch geltende gesetzliche Mindestrücklage aus einer Zeit resultiert, in der die Krankenkassen neben dem Ausgabenrisiko auch noch das Einnahmenrisiko zu tragen hatten. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 ist jedoch das Einnahmerisiko von den Krankenkassen auf den Gesundheitsfonds übergegangen“, heißt es in der Antragsbegründung zu diesem Thema. „Eine Absenkung auf ein Fünftel einer Monatsausgabe gewährt den Krankenkassen größere Handlungsspielräume bei ihrer Haushaltsplanung.“
Änderungen in Kassengremien
Mit dem Gesetz sollten auch mehrere Strukturveränderungen in den Gremien des GKV-Spitzenverbandes durchgesetzt werden, wogegen sich die Krankenkassen vehement wehrten. Dabei ging es um einen Lenkungs- und Koordinierungsausschuss, der laut den Anträgen nicht mehr die starke Entscheidungskompetenz haben soll, wie bislang vorgesehen.
Statt Entscheidungen selbst treffen zu können, muss der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes nun „das Benehmen“ herstellen. Abweichende Entscheidungen zwischen beiden Gremien müssen schriftlich dargelegt werden, um „möglichst große Transparenz in Bezug auf den Entscheidungsprozess“ zu dokumentieren.
In dem Lenkungsausschuss sollen Vertreter der Vorstände einzelner Krankenkassen sitzen, die nach Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums ihren Expertisen über das Versorgungsgeschehen besser einbringen sollen.
Auch war geplant, den GKV-Verwaltungsrat deutlich zu verkleinern. Diese Pläne des BMG nehmen die Abgeordneten nun zurück, so dass es statt 40 Sitzen künftig weiter 52 Sitze im Gremium gibt. © bee/aerzteblatt.de

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