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Ärzteschaft

Stichprobenprüfungen bei Radiologie und MRT wieder aufgenommen

Freitag, 7. Februar 2020

/romaset, stock.adobe.com

Berlin – Die Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung in der konventionellen Rönt­gendiagnostik, Computertomografie und Magnetresonanztomografie (Kernspinto­mo­gra­fie) werden wiederaufgenommen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Während Inhalte und Prüfungsgegenstände weitgehend unverändert bleiben, sind der KBV zufolge die entsprechenden Richtlinien an die überarbeitete Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versor­gung (QP-RL) angepasst worden.

Inhaltliche Änderungen gibt es demnach im Bereich Kernspintomografie, wo aufgrund der weiterentwickelten Technik Anpassungen erforderlich geworden waren, wie die KBV schreibt.

Marginal geändert hat sich auch das Beurteilungsschema. Danach wird nunmehr die In­dikationsstellung etwas höher, die Bildqualität dagegen etwas geringer bewertet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im vergangenen Oktober die Neufass­ungen der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie (QBR-RL) und Kernspintomo­grafie (QBK-RL) beschlossen.

Grund war, weil diese einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zufolge gegen die „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssiche­rung“ verstoßen hatten und somit rechtswidrig waren.

Laut KBV entsteht nach den neu gefassten Richtlinien weder den Kassenärztlichen Ver­einigungen noch den Praxen ein gesonderter Aufwand für die Sicherstellung des Daten­schutzes bei den Stichprobenprüfungen in Radiologie und Magnetresonanz­tomografie. © hil/sb/aerzteblatt.de

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