Ärzteschaft
Datenschutz: Kriedel mahnt finanzielle Unterstützung durch Kostenträger an
Freitag, 7. Februar 2020
Berlin – Klare Vorgaben sollen Ärzte und Psychotherapeuten künftig dabei unterstützen, sensible Gesundheitsdaten in ihrer Praxis besser zu schützen. Der Gesetzgeber hat dazu die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, bis Ende Juni eine Sicherheitsrichtlinie zu erarbeiten. KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel sieht darin Chancen und Risiken zugleich.
Der höchstmögliche Schutz medizinischer Daten sei heute für Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte eine Selbstverständlichkeit, verwies Kriedel in einem Video-Interview mit KV-on. Die neue Sicherheitsrichtlinie solle dafür künftig konkrete Leitplanken liefern. „Das ist die große Chance“, so Kriedel.
Zugleich befürchtet der KV-Vorstand aber, dass durch „gewisse Normen“ zusätzlicher Aufwand entstehen und somit auf die Ärzte und Psychotherapeuten enorme Investitionskosten zukommen könnten.
„Dieser zusätzliche Investitionsaufwand muss von den Krankenkassen finanziert werden“, forderte er. Das betreffe insbesondere den Check, ob die jeweilige Praxis den Standard der Sicherheitsrichtlinie erfüllt, aber auch die Telematikinfrastruktur (TI).
Viele Ärzte hätten in der Vergangenheit aus Sicherheitsgründen ganz auf einen Internetanschluss in ihrer Praxis verzichtet. Nunmehr seien sie verpflichtet, sich an die TI anzuschließen und müssten so nun „ganz andere Sicherheitsmaßnahmen vornehmen“.
Laut dem Digitale-Versorgung-Gesetz soll die neue Datensicherheitsrichtlinie für alle Praxen gelten und Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verbindlich festlegen. Die Richtlinie muss im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt und jährlich aktualisiert werden. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

