Vermischtes
Institut geht gegen Patente zu Stammzellen und Gen-Schere vor
Freitag, 7. Februar 2020
München – Das Münchner Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie (Testbiotech) hat beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage eingereicht.
Sie richtet sich gegen ein deutsches Patent auf Gewinnung embryonaler Stammzellen unter Verwendung von Embryonen, wie Testbiotech heute in München mitteilte.
Das Patent sei einem Reproduktionsmediziner in München erteilt worden und umfasse die Nutzung menschlicher Embryonen, wie sie bei Verfahren zur künstlichen Befruchtung entstünden.
Die Erteilung verstoße gegen das Patentgesetz, so Testbiotech. Auch „wäre die Durchführung des patentierten Verfahrens mit menschlichen Embryonen nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar“.
Testbiotech habe zudem einen Einspruch gegen ein europäisches Patent auf die Gen-Schere CRISPR/Cas eingereicht, das 2019 erteilt worden sei, hieß es weiter. Im Patent würden unter anderem alle Tiere und Pflanzen beansprucht, die mit dem neuen Gentechnik-Verfahren in ihrem Erbgut verändert worden seien.
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Es umfasse auch Anwendungen auf menschliche Zellen, wobei man die Veränderung der menschlichen Keimbahn und die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen nicht eindeutig ausgenommen habe.
Im ersten Fall fordert Testbiotech nach eigenen Angaben die Nichtigerklärung des Patentes, soweit menschliche Embryonen betroffen sind. Im zweiten Fall verlangt das Institut „den Widerruf beziehungsweise eine entsprechende Einschränkung der Ansprüche“.
Die Verfahren zielten auf die Klärung von Grundsatzfragen des Patentrechtes in Zusammenhang mit dem Einsatz der Gentechnik an Menschen, aber auch an Tieren, hieß es. Laut Testbiotech schaffen die erteilten Patente wirtschaftliche Anreize, die ethisch nicht vertretbar sind, und verstoßen gegen Bestimmungen des Patentrechts. © kna/aerzteblatt.de

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