Politik
Höhere Fallzahlen führen bei Operationen des Mammakarzinoms zu besseren Ergebnissen
Montag, 10. Februar 2020
Köln – Bei der chirurgischen Behandlung des primären Mammakarzinoms gibt es einen Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses. Zu dieser Erkenntnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem neuen Bericht.
„In Krankenhäusern mit höheren Fallzahlen und bei Ärzteteams, die viele Brustkrebsoperationen durchführen, sind die Überlebenschancen für die operierten Brustkrebspatientinnen insgesamt höher“, schreibt das Institut, das dafür nach eigenen Angaben zehn relevante Studien ausgewertet hatte. Zudem komme es seltener vor, dass an der operierten Brust weitere Eingriffe notwendig werden.
Ebenfalls für die Krankenhausebene und die ärztliche Ebene gelte die Aussage, dass mit einer steigenden Zahl der Brustkrebsoperationen die Zahl der gegebenenfalls notwendig werdenden Folgeoperationen sinke.
Für die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen der Leistungsmenge und der Behandlungsqualität bezüglich weiterer Zielgrößen wie „unerwünschte Wirkungen der Therapie“, „Lokalrezidive“, „krankheitsfreies Überleben“ und die „gesundheitsbezogene Lebensqualität“ konnten die IQWiG-Wissenschaftler keine aussagefähigen Studien identifizieren. Auch für die Untersuchung von Auswirkungen von konkret in die Versorgung eingeführten Mindestfallzahlen gebe es keine aussagefähigen Studien, hieß es.
Brustkrebs
Mit zuletzt rund 69.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Brustkrebs laut IQWiG die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. In seltenen Fällen kann Brustkrebs auch bei Männern auftreten (ca. ein Prozent aller Neuerkrankungen). Die relative 10-Jahres-Überlebensrate lag 2016 für Frauen bei 82 Prozent und für Männer bei 72 Prozent. Wegen eines Verdachts auf Brustkrebs haben Ärzte im Jahr 2014 bundesweit 74.224 chirurgische Eingriffe in 817 Kliniken durchgeführt.
Das Institut untersucht den Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Erfolg im Auftrag des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in acht Prüfaufträgen zu Mindestmengen. Für chirurgische Eingriffe zur Behandlung des Brustkrebses gilt in Deutschland aktuell keine verbindlich festgelegte Mindestmenge für die Krankenhäuser.
Die Deutsche Krebsgesellschaft fordert jedoch Mindestfallzahlen im Rahmen ihres Zertifizierungssystems für Brustzentren. So werden mindestens 100 Primärfälle pro Zentrum und 50 Brustkrebsoperationen pro Operateur und Jahr als Nachweis verlangt, um sich als Brustzentrum zertifizieren lassen zu können. 2018 ließen sich 280 Standorte als Brustzentrum zertifizieren, in denen 55.715 Primärfälle behandelt wurden.
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Der G-BA hatte das IQWiG im Dezember 2018 beauftragt, den Bericht zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität bei der chirurgischen Behandlung des primären Mammakarzinoms in einem beschleunigten Verfahren als Rapid Report zu erarbeiten.
Zwischenprodukte wurden daher nicht veröffentlicht und nicht zur Anhörung gestellt. Die Bearbeitung wurde im April 2019 aufgenommen. Der vorliegende Rapid Report wurde im Januar 2020 an den Auftraggeber geschickt. © may/EB/aerzteblatt.de

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