Politik
Leistungen der häuslichen Pflege sollen entbürokratisiert werden
Mittwoch, 12. Februar 2020
Berlin – Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat ein Diskussionspapier vorgelegt, mit dem er die Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege vereinfachen und entbürokratisieren will. Die Pflegeversicherung decke zwar grundsätzlich viele Bedürfnisse ab, heißt es in dem Papier. Aber den Menschen fehle oft das Wissen, welche Leistungen es überhaupt gibt.
„Denn das System ist komplex: Pflegebedürftige haben eine Vielzahl teilweise kleiner, kombinierbarer oder sich gegenseitig ausschließender Leistungsansprüche“, heißt es weiter. „Immer wieder müssen dafür spezielle Anträge gestellt werden. Insbesondere Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten sollen, werden deshalb oftmals nicht abgerufen. Eine fatale Entwicklung.“
Pflegebudget soll monatlich zur Verfügung stehen
Westerfellhaus schlägt vor, die vorhandenen Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege in zwei Budgets aufzuteilen: ein Pflegebudget und ein Entlastungsbudget. Im Pflegebudget sollen den Menschen künftig die bisherigen Pflegesachleistungen beziehungsweise das Pflegegeld zur Verfügung stehen.
Zusätzlich sollen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, die 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ein Teil des für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags in das Budget einfließen.
Die Gesamthöhe des Pflegebudgets soll sich am Pflegegrad der pflegebedürftigen Person orientieren. Das Budget soll monatlich zur Verfügung stehen. Pflegebedürftige Menschen sollen das Pflegebudget ganz oder anteilig für Leistungen der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste sowie für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel nutzen können. Nicht ausgeschöpfte Beträge sollen automatisch zu 50 Prozent ausbezahlt werden.
Entlastungsbudget soll in dieser Legislaturperiode kommen
Das Entlastungsbudget soll sich Westerfellhaus zufolge aus den bisherigen Beträgen der Kurzzeit-, der Verhinderungs-, der Tages- sowie der Nachtpflege zusammensetzen. Es soll sich ebenfalls am Pflegegrad der zu pflegenden Person orientieren und pro Quartal zur Verfügung gestellt werden.
Damit greift Westerfellhaus eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD auf. Darin ist von einem „jährlichen Entlastungsbudget“ die Rede, mit dem „erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege“ beigetragen werden soll. Da das Entlastungsbudget im Koalitionsvertrag stehe, gehöre es in dieser Legislaturperiode auf die Agenda, sagte der Pflegebevollmächtigte dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ).
Westerfellhaus fordert Pflege Co-Piloten
Westerfellhaus wiederholte zudem seinen Vorschlag, einen Pflege-Co-Piloten in das System einzuführen, der die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu Hause qualifiziert und unabhängig berät.
Zudem soll der Pflege-Co-Pilot Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit bestehenden regionalen professionellen und ehrenamtlichen Strukturen vernetzen. Er sei ein von Anbietern und Kostenträgern unabhängiger Leistungserbringer mit einem spezifischen Qualifikationsprofil, heißt es in dem Diskussionspapier.
„Wir schätzen, dass zu Beginn je nach Pflegegrad etwa drei bis neun Stunden pro Monat und in der Folge etwa ein bis zwei Stunden pro Monat Zeit für die Koordination und Zusammenstellung des Pflegesettings erforderlich wären“, sagte Westerfellhaus zum DÄ.
„Die Kosten und auch der personelle Aufwand würden damit zunächst einmal steigen. Ich bin aber sicher, dass dieses Geld gut eingesetzt wäre. Denn wenn es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gelingt, ihr Leben mit Pflegebedürftigkeit nach ihren individuellen Wünschen und Bedarfen zu gestalten, dann heißt das: Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Selbstbestimmung und Entlastung für die An- und Zugehörigen.“
„Der Pflege-Co-Pilot muss nicht nur über pflegerische, sondern auch über sozialversicherungsrechtliche, psychosoziale und Beratungskompetenzen verfügen“, so Westerfellhaus weiter. „In Betracht kommen Grundqualifikationen zum Beispiel in der Pflege oder anderen Gesundheits- und Sozialberufen. Die Weiterqualifikation ist aber auch aus anderen Berufsfeldern oder einer langjährigen ehrenamtlichen Pflegetätigkeit heraus denkbar“.
Der Pflege-Co-Pilot könne so Möglichkeiten der Beschäftigung und Rückkehr in den Beruf für Fachkräfte ebenso wie für engagierte Betroffene schaffen. „Da der Pflege-Co-Pilot als Leistungsanspruch der sozialen Pflegeversicherung konzipiert ist, sollten Details zur Qualifikation und zu Umfang und Inhalten von Weiterbildungen von der Selbstverwaltung näher ausgestaltet werden“, so der Pflegebevollmächtigte.
VdK befürwortete das Konzept
Der Sozialverband VdK befürwortete die Forderungen von Westerfellhaus. „Menschen, die zu Hause gepflegt werden, fühlen sich oft wie im Dschungel. Keiner blickt mehr durch“, sagte die VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Die Bürokratie überfordert die Menschen. Viele beantragen bestimmte Leistungen erst gar nicht. Mit dem neuen Konzept des Pflegebevollmächtigten würde sich der Bürokratiedschungel lichten.“ © fos/aerzteblatt.de

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