Politik
Approbationen aus Drittstaaten: Experten plädieren für einheitliche Prüfungen
Mittwoch, 12. Februar 2020
Berlin – Experten für Prüfverfahren zur Anerkennung von Approbationen aus Drittstaaten fordern ein bundesweit einheitliches Prüfverfahren. Derzeit werde die Fachsprachenprüfung sowie die Kenntnisprüfung von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt.
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages regte beispielsweise Bernhard Marschall, Studiendekan an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster an, die Prüfungen für ausländische Ärzte zu vereinheitlichen.
Besonders unterstrich er, dass aus der Sicht der Medizindidaktik die Methodenvielfalt von Prüfungsmöglichkeiten bedacht werden sollten. So sollte aus seiner Sicht künftig keine reinen mündlichen Prüfungen mehr stattfinden, sondern beispielsweise Behandlungssituationen als Prüfung gelten.
Dies werde auch bereits in der geplanten neuen Approbationsordnung so vorgesehen. „Nur Stunden zählen oder Inhalte vergleichen funktioniert nicht“, so Marschall. Anlass der Anhörung war ein Antrag der AfD-Fraktion, die forderte, die Bundesregierung solle ein Gesetz vorlegen, in dem „ausländischen Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis oder Approbation grundsätzlich erst nach dem Dritten Staatsexamen des Medizinstudiums“ erteilt werde.
Derzeit sind in die Prüfung von medizinischem Wissen von Ärzten, die nicht aus dem EU-Ausland kommen, in vielen Bundesländern die Landesärztekammern sowie entsprechend zuständige Landesverwaltungsämter eingebunden.
Der Forderung der AfD widersprachen fast alle Sachverständigen. So könnten auch bei der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) Dokumente und Zeugnisse intensiv geprüft werden. Nach Auskunft von Carola Dörfler, Leiterin der GfG, wurde eine eigene Datenbank mit Prüfungsdokumenten aufgebaut, ebenso seien Experten mit entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen am GfG beschäftigt.
„Wir können sehr gut anhand der Ausbildungsunterlagen prüfen, ob ein Dokument echt ist.“ Schlecht ausgebildete Ärzte würden in den Prüfungen sowie auch in den Vorbereitungskursen schnell auffallen, erklärte Atila Vurgun, Leiter der brmi Akademie für Heilberufe in Frankfurt am Main, der als Einzelsachverständige geladen war.
Der Ärztekammerpräsident von Westfalen-Lippe, Hans Gehle, bezeichnete das derzeitige Verfahren in seinem Kammerbereich als „gut“, da mit den Prüfungen auch auf Ebene der Medizinsprache ein Sprachniveau von C1 geprüft werde. Aus seiner Sicht ist oftmals die Vorbereitung auf die Prüfungen ein Problem, weil viele Ärzte schnell in Deutschland arbeiten wollen. „Das kann man ja absolut nachvollziehen“, so Gehle.
Die Kammerpräsidentin von Sachsen-Anhalt, Simone Heinemann-Meerz, forderte eine verpflichtende Kenntnisprüfung für alle Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland. „Wir benötigen die ausländischen Kollegen, die uns eine wertvolle Hilfe sind. Aber nur dann, wenn es eine ausreichende Prüfung gibt.“
Für mehr Vielfalt und eine interkulturelle Öffnung des Gesundheitswesens setzt sich ein Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen ein, der in der gleichen Anhörung diskutiert wurde. Auch hier wird gefordert, dass es bundesweite Verfahren zur Anerkennung von Abschlüssen im Ausland bei Ärzten und Pflegefachkräften geben müsse, die ohne „hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Antragstellenden“ geschehen sollten.
Auch sollten in künftigen Prüfungen neben den formalen Vergleichen auch die interkulturelle Kompetenz geprüft werden. Dies wurde auch von Experten unterstützt: „Gerade der Mangel an Diversität des medizinischen Personals in der Prävention- und Rehabilitation führt in vielen Patientengruppen zu Problemen“, erklärte Oliver Razum von der Universität Bielefeld. © bee/aerzteblatt.de

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