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Politik

Bundestag beschließt Reform des Kassenfinanz­ausgleichs

Donnerstag, 13. Februar 2020

Thomas Gebhart, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, vertrat heute Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der Debatte über das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz. /Screenshot, DÄ

Berlin – Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie mit Zustim­mung der FDP und den Grünen das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) verab­schie­det. Damit wurde die jahrelang geforderte Reform des Finanzausgleichs zwischen den Kran­kenkassen, dem morbiditätsorientierten Risiko­struk­tur­aus­gleichs (Morbi-RSA), be­schlossen.

Für Ärzte stellt das Gesetz klar, dass diagnosebezogene Vergütungen bei Hausarzt- und Selektivverträgen bestehen bleiben und damit die Regelungen, die im Heil- und Hilfs­mittelgesetz von 2016 entschieden wurden, ausreichend sind.

Zusätzlich wurden mit dem Gesetz weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Liefer­eng­pässen bei Arzneimitteln festgelegt. Dazu gehören mehr Meldepflichten von Herstellern und Großhändlern bei absehbaren Engpässen und mehr Befugnisse der Bundesbehörden wie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Hier soll ein Bei­rat eingerichtet werden, der die Versorgungslage analysiert. Auch kann das BfArM künftig Vorräte für einzelne Präparate verlangen.

„Gesetzlich Versicherte sind die Gewinner des Gesetzes“, sagte der parlamentarische Staats­sekretär, Thomas Gebhart, bei der abschließenden Bundestagsdebatte über das Gesetz. „Der Wettbewerb soll künftig um die Versorgung gehen, nicht darum, wer die besten Finanztricks hat.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nahm wegen eines Treffens der EU-Ge­sund­heitsminister heute nicht an der Parlamentssitzung teil. Gebhart bedauerte aber, dass das Gesetz nicht auch echte Wahlfreiheit für Versicherte bei der Auswahl der Kran­kenkassen biete. „Hier haben wir einen Kompromiss. Für uns wäre es logisch gewesen, dass die regionalen AOKen geöffnet werden“, so Gebhart.

Ursprünglich hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplant, die elf AOKen für alle Versicherten zugänglich zu machen, war aber am Widerstand der SPD sowie den Gesundheitsministern der Länder damit gescheitert.

Krankenkassenfinanzen werden neu sortiert

„Dieses Gesetz wird die Finanzen der Krankenkassen ordentlich durchwirbeln“, erklärte SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas. Sie begrüßte auch, dass es nun keine Verkleinerungen des GKV-Verwaltungsrates von 52 auf 40 Sitze gibt, wie ursprünglich vom BMG gefordert.

Kern des Gesetzes ist der milliardenschwere Finanzausgleich zwischen den Kranken­kassen. Dafür werden neue Rechen- und Ausgleichskomponenten eingeführt, wie bei­spiels­weise die Regionalkomponente, mit der die unterschiedlichen Kosten der Versor­gung in den Regionen abgefedert werden können.

Statt der bisher 80 Krankheiten, die bei der Berechnung der Zuteilungen aus dem Morbi-RSA berücksichtigt wurden, sollen in einem Krankheitsvollmodell nun 300 Diagnosen abgebildet sein. Dies bedeutet für Ärzte auch die Einführung von Kodierrichtlinien, die ab 2021 kommen sollen.

Außerdem wird ein Hochrisikopool eingeführt, aus dem besonders hohe Behandlungskos­ten für einzelne Versicherte ausgeglichen werden sollen. Abgeschafft wird das Rechen­kri­terium der Erwerbsminderungsrente. Außerdem soll der Morbi-RSA mit besonderem Blick auf die Regionalquote im Jahr 2023 evaluiert werden.

Die Opposition aus Grünen und FDP mahnte an, dass es mit dem Gesetz nicht weit genug gehe: „Es werden mit dem Gesetz keine Präventionsanreize gesetzt“, sagte die gesund­heitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, in der De­batte. Auch reiche eine Evaluation in erst vier Jahren nicht aus, hier müsse öfter überprüft werden.

Für die Grünen ist das Gesetz mehr als überfällig: „Wir haben bereits 2016 entsprechende Vorschläge vorgelegt und es ist bedauerlich, dass die Korrekturen erst jetzt eingeführt werden“, so Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen. Die Lin­ken bezeichneten das Gesetz als „Irrweg“ und sehen die Handschrift einer „Ideologie des Wettbewerbs.“ Auch die AfD lehnte das Gesetz ab.

Die Krankenkassen bewerten das Gesetz als einen „Schritt in die richtige Richtung“: „Mit dem FKG hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gezeigt, dass mit dem nötigen poli­ti­schen Willen auch Reformen bei unpopulären Themen machbar sind“, sagte der Vor­standsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, dem Deutschen Ärzteblatt.

„Zwar hat das FKG bis zur heutigen Verabschiedung im Bundestag auch absolut sinnvolle Maßnahmen eingebüßt. Dennoch ist das Ergebnis ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung“, so Baas weiter.

Für den Dachverband der Innungskrankenkassen (IKK) besteht nun die „Hoffnung, dass durch die Reform des Morbi-RSA endlich wieder ein fairer Wettbewerb zwischen den Kassen möglich wird“, erklärte Jürgen Hohnel, Geschäftsführer des IKK-Verbandes, in einer Mitteilung.

Auch der Vorstandsvorsitzende der Barmer-Ersatzkasse, Christoph Straub, nannte die Reform „wegweisend“: „Sie wird dazu führen, dass die Beitragszahler zielgenauer in eine gute Versorgung der Versicherten fließen.“ Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht nun den „Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich gestärkt.“

Der Hausärzteverband sowie der AOK-Bundesverband begrüßten, dass die Regelungen zur Diagnosekodierung im Zusammenhang mit der Abrechnung ärztlicher Leistungen nicht verschärft wurden. „Das ist ein gutes Signal für die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V und der besonderen Versorgung nach § 140a SGB V“, sagte Verbandschef Ulrich Weigelt in einer Mitteilung.

„Offenbar hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass eine solche Regelung versorgungspoli­tisch absolut kontraproduktiv ist und vielen sinnvollen Versorgungsverträgen den Garaus gemacht hätte“, sagt AOK-Vorstandsvize Jens Martin Hoyer.

Anders als die anderen Krankenkassen sieht der AOK Bundesverband die Reform des Morbi-RSA „zwiespältig“: „Zwar soll das sinnvolle Vollmodell kommen. Aber auch die von uns kritisierte Regionalkomponente, die vor allem die Überversorgung in Ballungsräumen zementieren wird, steht im Gesetz.“ © bee/aerzteblatt.de

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