Politik
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Intensivpflege
Mittwoch, 12. Februar 2020
Berlin – Nach intensiven Protesten von Betroffenen hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Wünschen von Intensivpflegebedürftigen und ihren Angehörigen weit entgegenkommt.
Auch weiterhin sollen demnach Menschen, die etwa künstlich beatmet werden oder im Wachkoma liegen, zu Hause versorgt werden können. Dabei muss jedoch die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt sein.
Viele von denen, die etwa wegen Querschnittslähmung oder Muskelschwund künstlich beatmet werden müssen, hatten befürchtet, künftig in ein Heim „abgeschoben“ zu werden. Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern hatten protestiert und von einem Eingriff in die Grundrechte gesprochen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seinen Entwurf daraufhin nachgebessert. Im ersten Entwurf hieß es noch, dass außerklinische Intensivpflege nur noch in streng begrenzten Ausnahmefällen in den eigenen vier Wänden erbracht werden dürfe. Nun sollen die betroffenen Patienten sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten.
Ziel sei es, Intensivpflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken, erklärte Spahn. „Die Versorgung von Intensivpflegebedürftigen soll dort stattfinden können, wo sie am besten für alle Beteiligten geleistet werden kann. Sie darf keine Frage des Geldbeutels sein.“
Gute Grüne für Reform
Für die Reform gibt es gute Gründe. Die Anzahl der Menschen, die auch nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus intensiver Pflege bedürfen, steigt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums.
Deutlich mehr als 20.000 Patienten in Deutschland werden über längere Zeit künstlich beatmet. Ihre Versorgung ist ein sensibler Bereich und gleichzeitig besonders lukrativ. Rund 25.000 bis 30.000 Euro pro Patient und Monat zahlen Krankenkassen. Hochgerechnet sind dies bundesweit 2 bis 4 Milliarden Euro pro Jahr.
Immer wieder gibt es auch Meldungen über kriminelle Geschäftspraktiken von angeblichen Pflegediensten, die damit sehr viele Geld verdienten. Auch sollen Patienten wegen der finanziellen Anreize länger künstlich beatmet worden sein als unbedingt nötig.
„Es ist ein offenes Geheimnis, dass von den schätzungsweise 15.000 bis 30.000 Beatmungspatienten, die zu Hause oder in Beatmungs-WGs versorgt werden, etwa 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden könnten“, erklärte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, im Vorfeld.
Kliniken erhalten deshalb künftig für die Entwöhnung eine zusätzliche Vergütung. Im Gegenzug müssen Krankenhäuser mit Abschlägen rechnen, falls keine Beatmungsentwöhnung veranlasst wird.
Der Gesetzentwurf macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. So dürfen nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste außerklinische Intensivpflege erbringen. Krankenhäuser und Heime werden verpflichtet, ihre Patienten von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen, wann immer das möglich ist.
Zugleich wird die Intensivpflege in stationären Pflegeeinrichtungen gestärkt. Patienten werden weitgehend von Eigenanteilen entlastet. Momentan zahlen Angehörige monatlich bis zu 3.000 Euro.
Darüber hinaus soll das Gesetz den Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtern. Wenn ein niedergelassener Arzt sie verordnet, soll die Krankenkasse die Notwendigkeit nicht noch einmal prüfen. Rehakliniken sollen Tarifsteigerungen refinanziert bekommen.
Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß erklärte dazu, das neue Gesetz werde der medizinischen Reha neuen Schwung geben und Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit verhindern. Die Angebote würden zu wenig genutzt. So führe der Weg von hochaltrigen Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt zu schnell ins Pflegeheim.
Auch die SPD begrüßte den Kabinettsentwurf. Er respektierte jetzt die Wahlfreiheit der Patienten, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas.
Zustimmung kam vom Bundesverband Geriatrie. Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des BV Geriatrie, sieht in dem Gesetzentwurf insbesondere eine Stärkung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“. „Betagte und hochbetagte Patienten werden davon maßgeblich profitieren“, sagte er.
Nachbesserungen notwendig
Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Westig sieht eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf. Dennoch müssten „dringend weitere Nachbesserungen und Klarstellungen erfolgen“, sagte sie.
Es müsse sichergestellt werden, dass die Prüfungen der häuslichen Versorgung durch den medizinischen Dienst das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen respektierten. Die Formulierungen im Gesetzesentwurf seien „zu vage und führen zu neuer Verunsicherung“.
Kritik kam auch von Bündnis AbilityWatch. „Menschen mit Behinderungen, die ihr Leben durch Assistenz selbst organisieren, sind in der Lage eine eigene Einschätzung über die Sicherstellung ihrer Versorgung zu treffen“, hieß es. Die Beurteilung, ob eine Versorgung tatsächlich und dauerhaft sichergestellt sei, müsse dieser Personengruppe selbst überlassen bleiben. Das Bündnis kündigte erneut Proteste an. © kna/may/aerzteblatt.de

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