Ärzteschaft
KV Mecklenburg-Vorpommern hält Terminservicestelle für falschen Weg
Mittwoch, 19. Februar 2020
Schwerin – Die vom Gesetzgeber vorgegebene Terminservicestelle (TSS) bindet in Mecklenburg-Vorpommern Mittel, die in der Patientenversorgung besser angelegt wären. Zu dieser Erkenntnis kommt die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) in ihrer Bilanz für das vergangene Jahr.
Der KVMV zufolge ist der große Ansturm auf die TSS 2019 ausgeblieben. So wurden im vergangenen Jahr 1.052 Termine fristgemäß innerhalb von vier Wochen vermittelt. Vorrangig nachgefragt wurden Termine in den Fachgebieten Nervenheilkunde, Psychotherapie, Augenheilkunde und Dermatologie – vor allem in den großen Städten.
Es sei festzustellen, dass die Terminnachfragen und -vermittlungen vor allem in Regionen stattfinden, die nach der gesetzlichen Bedarfsplanung als überversorgt gelten, schreibt die KVMV. Diese Diskrepanz zwischen theoretischer, gesetzlich definierter Überversorgung und reellen Versorgungsbedarfen zeige, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Bedarfsplanung kaum ein geeignetes Instrument seien, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf verlässlich einzuschätzen.
Von den knapp 4.900 eingegangenen Vermittlungswünschen hat laut KV nur jeder siebte Anrufer die gesetzlichen Vorgaben für eine Vermittlung an einen Haus-, Facharzt oder Psychotherapeuten erfüllt. Darin enthalten seien 183 vermittelte Termine in psychotherapeutische Praxen, hieß es. Für 367 Patienten wurden Termine über die gesetzlichen Vorgaben hinaus vermittelt.
Die KVMV wies darauf hin, dass im gleichen Zeitraum – trotz Kündigung bestehender Verträge mit den Krankenkassen aufgrund der neuen TSS – zirka 43.000 Patienten durch A/B-Überweisungen vermittelt worden sind.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit Jahren A- und B-Überweisungsverfahren. Bei dem Verfahren bewertet der behandelnde Arzt nach der Untersuchung des Patienten die medizinische Dringlichkeit einer Behandlung bei einem anderen Facharzt. Dieser übernimmt dann die weitere Betreuung des Patienten entweder innerhalb eines Werktages (A-Überweisung) oder innerhalb einer Woche (B-Überweisung).
„Einige Krankenkassen haben die A/B-Verträge im Verlauf des Jahres 2019 nach Aufforde- rung durch das Bundesversicherungsamt wegen der Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz aus dem Hause von Herrn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gekündigt“, moniert die KVMV. Leider ersetzten die neuen gesetzlichen Regelungen nicht annähernd die sehr erfolgreichen und unbürokratischen A/B-Überweisungen.
Das Geld, das für die Einrichtung und den Betrieb der TSS bereitgestellt werde, fehlt nach Ansicht der KVMV letztlich in der Patientenversorgung. Es wäre besser angelegt, wenn damit bewährte Verfahren, wie etwa die dringliche Überweisung von Arzt zu Arzt, weiterentwickelt oder bundesweit etabliert werden könnten. © may/EB/aerzteblatt.de

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