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Vermischtes

Verfahren gegen Patent auf embryonale Stammzellen und Genschere

Donnerstag, 20. Februar 2020

/relif, stock.adobe.com

München – Der Einsatz von Stammzellen ist mit großen Hoffnungen auf Heilung schwe­rer Krankheiten verbunden. Die ethischen und gesetzlichen Grenzen wären aber über­schritten, würden Stammzellen aus menschlichen Embryonen gewonnen. Patent­gegner wollen nun ein Patent dazu für nichtig erklären lassen.

„Wir halten dies für rechtswidrig, soweit es menschliche Embryonen betrifft“, sagte Chris­toph Then von der Organisation Testbiotech. Eine Klage gegen das Patent mit der Nummer „DE102004062184“ liegt beim Bundespatentgericht in München.

Das Patent, das ein Münchner Reproduktionsmediziner 2004 angemeldet hatte und das 2013 erteilt wurde, umfasst laut Then auch die Nutzung menschlicher Embryonen, wie sie bei künstlicher Befruchtung entstehen. Es gehe nicht um die Arbeit des Arztes, hieß es.

„Wir wollen damit nicht sagen, dass das, was der Arzt reproduktionsmedizinisch macht, nicht in Ordnung ist“, betonte Then. Aber, so die Patentanwältin von Testbiotech, Gerlinde Seidel: „Das Patent hat hinsichtlich menschlicher Embryonen keinen Bestand.“

Nach dem deutschen Patentgesetz wie auch nach der Europäischen Biopatentrichtlinie dürften Verfahren nicht patentiert werden, die menschliche Embryonen zu kommerziellen Zwecken verwenden.

Der Patentinhaber Wolfgang Würfel sagte, es sei ihm nie um eine kommerzielle Nutzung gegangen. Er wolle das Patent ohnehin verfallen lassen, die Klage sei eine gute Gelegen­heit. „Ich werde da nichts weiter unternehmen. Interessenten hat es nie geben – bedau­er­lich­er­weise, denn meine Intention war ja gerade, in Deutschland die Möglichkeit zu er­öffnen, Stammzellen zu gewinnen, ohne Embryonen zu zerstören.“

Die Patentgegner gehen auch gegen ein anderes Patent vor. Testbiotech legte Einspruch gegen ein europäisches Patent auf die Genschere Crispr/Cas ein (EP3401400). „Wir zwei­feln nicht die Patentierbarkeit von Crispr/Cas an“, sagte Then. Nach der Analyse der Pa­tentanwälte von Testbiotech lasse das Patent, das sich auf die Anwendung der Gentech­nikmethode bei Pflanzen und Tieren bezieht, aber Lücken für den Einsatz an Keim- und Stammzellen des Menschen.

Zwar heiße es in einem kurzen Absatz, menschliche Keimzellen und embryonale Stamm­zellen seien von der Erfindung auszunehmen. Dies stehe aber im Widerspruch zur techni­schen Beschreibung und zu den Ansprüchen, bei denen auch menschliche Zellen allge­mein genannt seien. Damit seien Keim- und Stammzellen eingeschlossen. Testbiotech fordert deshalb den Widerruf oder eine Einschränkung der Ansprüche.

„Der Schutz der Menschenwürde ist gerade in Zeiten der neuen Gentechnik und der Gen­schere Crispr/Cas von zentraler Bedeutung. Wie nicht nur Versuche mit menschlichem Le­ben in China zeigen, droht hier ein Dammbruch. Unter diesen Bedingungen müssen die Patentämter strikt darauf achten, dass keine falschen Anreize und Signale gesetzt wer­den“, sagte Then mit Blick auf chinesische Forscher, die mit Crispr genetisch veränderte Kinder schufen und damit international Kritik auslösten.

Mit Blick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der als Technologie der Zukunft gefei­er­ten Genschere sei die Einhaltung ethischer Grenzen besonders wichtig, sagte Then. Bei Tieren etwa könne die Anwendung schwere Leiden bedeuten, je nachdem, was manipu­liert werde.

Ruth Tippe von der Initiative „Kein Patent auf Leben“ sagte, 2019 habe das EPA weitere Patente für Anwendungen von Crispr erteilt. Die Zahl der Patentanträge auf gentechnisch veränderte Tiere sei zwar leicht gesunken, dafür nähmen Patentanträge auf embryonale Stammzellen und auch auf gentechnisch veränderte Pflanzen zu. © dpa/aerzteblatt.de

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