Ärzteschaft
Neue Praxisinformation zu Masern-Impfpflicht
Freitag, 21. Februar 2020
Berlin – Am 1. März tritt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft. Es soll die Impfquote erhöhen und mittelfristig die Infektionskrankheit in Deutschland eliminieren. Was das neue Gesetz für Arztpraxen bedeutet, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Praxisinformation zusammengefasst.
Beispielsweise müssen Praxismitarbeiter ab März einen vollständigen Impfschutz nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beziehungsweise eine Immunität gegen Masern nachweisen – und zwar unabhängig davon, ob ein direkter Patientenkontakt besteht oder nicht.
Zudem dürfen laut Masernschutzgesetz Ärzte künftig unabhängig vom jeweiligen Fachgebiet impfen und Schutzimpfungen in den Impfausweis oder die Impfbescheinigung nachtragen. Neben der Praxisinformation hat die KBV auch eine Patienteninfo veröffentlicht, die im Wartezimmer ausgelegt oder Patienten ausgehändigt werden kann. © hil/sb/aerzteblatt.de

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