Politik
BMG beruft Bundeswehrgeneral als Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz
Freitag, 21. Februar 2020
Berlin – Nach dem personellen Umbau des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Anfang des Jahres steht nun die Leitung der neu geschaffenen Abteilung „Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit“ fest: Der bisherige Chef des Bundeswehrkrankenhauses Ulm, Generalarzt Hans-Ulrich Holtherm, soll ab dem 1. März im BMG die zusätzliche Abteilung leiten.
„Dr. Hans-Ulrich Holtherm verbindet durch seine langjährigen Erfahrungen die Themen Gesundheit und Sicherheit im gesamtgesellschaftlichen Ansatz und ist daher Sinnbild für die neue Abteilung 6“, heißt es zur Personalie aus dem Ministerium.
Der Kommandeur und Ärztliche Direktor des Bundeswehrkrankenhauses sei Experte in Fragen des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Inland sowie durch Erfahrungen mit der Bundeswehr im Ausland auch „sachkundig in der Krisenreaktion und -prävention“, so das BMG.
Holtherm war bei Auslandseinsätzen im Irak, Afghanistan, im Kongo, in Dschibuti und im Kosovo. Der Generalarzt war bereits 2009 im Zuge der H1N1-Pandemie von der Bundeswehr abgeordnet in das BMG und gehörte auch 2014 dem ressortübergreifenden Ebola-Krisenstab an. 1964 in Rheine geboren, trat er 1983 in die Bundeswehr ein und studierte von 1985 als Sanitätsoffiziersanwärter an der Uni Münster Humanmedizin.
Er ist Allgemeinmediziner, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen mit Zusatzqualifikationen in Tropen-, Flug- und Betriebsmedizin. Ebenso hat er in London einen Master-Abschluss in „Public Health for Developing Countries“ abgeschlossen. Er leitet seit Januar dieses Jahres das Bundeswerkrankenhaus in Ulm.
Die neue Abteilung wird zwei Unterabteilungen haben, heißt es zudem aus dem Ministerium auf Nachfrage. „Die neue Abteilung nimmt das Thema Gesundheit unter den beiden Aspekten Sicherheit und Schutz in den Blick. Das Coronavirus ist das beste Beispiel dafür, wie schnell sich im globalisierten Umfeld gesundheitliche Gefahren entwickeln können und dass wir reaktionsbereit sein müssen“, so das BMG. © bee/aerzteblatt.de

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