Ausland
E-Rezept entwickelt sich in Polen zum Erfolg
Freitag, 28. Februar 2020
Berlin – Polen treibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit Nachdruck voran. Ein landesweites elektronisches Rezept (E-Rezept), die elektronische Überweisung (E-Überweisung) und ein Patientenportal sind in Betrieb. Eine elektronische Patientenakte (ePA) soll bis Mitte des Jahres folgen.
Über den Stand der aktuellen E-Health-Pläne berichtete Wiktor Rynowiecki, Direktor der Abteilung für wichtige Gesundheitsschutzsysteme in Polen, diese Woche auf dem Health IT Talk in Berlin. In einer Studie der Bertelsmann-Stiftung vom November 2018, die die Digitalisierung verschiedener Gesundheitssysteme miteinander verglich, lag Polen noch hinter Deutschland auf dem letzten Platz. Seitdem hat sich in beiden Ländern viel getan.
Das Polnische Zentrum für Gesundheitsinformationssysteme (Centrum Systemów Informacyjnych Ochrony Zdrowia, CSIOZ), in dem Rynowiecki eine Abteilung leitet, hat aktuell rund 300 Mitarbeiter und ist dem Gesundheitsministerium unterstellt. „Wir sind die polnische Version der Gematik in Deutschland. Sozusagen der IT-Arm des Gesundheitsministeriums“, sagte der Abteilungsleiter.
Anders als die Gematik entwickelt das Zentrum jedoch nicht nur die Infrastruktur und definiert Datenstandards, sondern stellt auch zentrale Server bereit, programmiert Systeme selbst und administriert diese laufend. Dazu gehört beispielsweise eine Internetplattform, über die jeder Patient seine bisherigen Verordnungen und Termine einsehen kann – inklusive der erstatteten Kosten durch die Krankenkasse und dem Namen des Leistungserbringers.
Hier gibt es die Option, über einen Einmalzugangscode einer Vertrauensperson oder einem Arzt Zugriff zu den Gesundheitsdaten zu gewähren. Erst die Registrierung auf diesem Portal und die Angabe einer Handynummer oder E-Mail-Adresse ermöglicht den Zugang zum E-Rezept und der E-Überweisung.
Polnisches E-Rezept soll in Deutschland gelten, wenn Deutschland bereit ist
Seit Januar 2019 sind die rund 14.000 polnischen Apotheken gesetzlich verpflichtet, Rezepte in elektronischer Form zu akzeptieren. Bis Anfang 2020 konnten die klassischen Rezepte in Papierform weiterhin verwendet werden. Nun sollen nur noch elektronische Rezepte verwendet werden, beziehungsweise deren Ausdruck. Allein im Januar wurden so bereits mehr als 37 Millionen E-Rezepte ausgestellt, sagte Rynowiecki.
Dafür erstellt der behandelnde Arzt über ein zentrales System einen vierstelligen Code und fügt seine digitale Unterschrift hinzu. Den Code bekommt der Patient dann per SMS oder E-Mail vom zentralen Server, sofern er sich bereits registriert hat. Alternativ erhält er einen Ausdruck vom Arzt ausgehändigt. Mit dem Code und einer persönlichen Identifikationsnummer, die jeder polnische Staatsangehörige besitzt, kann das Medikament in der Apotheke der Wahl abgeholt werden.
Für chronisch Kranke ist es auch möglich, ohne Arzttermin bereits verschriebene Medikamente erneut zu erhalten. Hierfür reicht eine Anfrage – telefonisch oder per Mail – an den behandelnden Arzt, der daraufhin einen neuen Code verschicken lässt.
Bürger anderer EU-Länder sollen, sobald EU-weit verwendete Standards in deren Heimatland implementiert wurden, ihre Medikamente auch in Polen erhalten können. Umgekehrt sollen polnische Staatsangehörige in Ländern, deren Systeme mit dem Polnischen kompatibel sind, versorgt werden können.
E-Überweisung gilt nur für einen Termin
Dieselbe Funktionsweise – der Arzt erstellt einen Code, der dem Patienten eine Leistung zugänglich macht – benutzt das polnische System auch für die elektronische Überweisung.
Bei der Vergabe eines Termins wird der 14-Tage gültige Code im System vormarkiert, nach dem Arztbesuch ändert sich sein Status dann auf „verbraucht“. So soll das Problem langer Wartezeiten, mit dem das polnische Gesundheitssystem bisher kämpft, gelöst werden, berichtete Rynowiecki.
Elektronische Patientenakte schon Mitte 2020
Für die elektronische Patientenakte plant das Zentrum für Gesundheitsinformationssysteme keine zentrale Speicherung der Dokumente. Stattdessen soll es ein Register geben, in dem hinterlegt wird wo die jeweiligen Informationen abrufbar sind. Zudem soll die Zustimmung der Patienten zentral gespeichert werden. Die ePA-Server fungieren hier nur als vertrauensvoller Vermittler im Hintergrund: Nur wenn das System zweimalig angefragt wird, erfolgt der Datenaustausch.
Ein Beispiel: Ein Arzt benötigt einen OP-Bericht eines Patienten und fragt dieses beim zentralen Server an. Der Computer sendet ihm einen Querverweis zurück, über den der Arzt nun direkt bei einem behandelnden Krankenhaus nach dem Bericht fragen kann. Das Krankenhaus muss sich vor der Herausgabe noch einmal beim zentralen System versichern, dass die Anfrage auch dort eingegangen ist.
Zukünftig sollen sich die Abrechnungen der Praxen und Krankenhäuser an ihren täglichen Eintragungen in das Register der elektronischen Patientenakten orientieren, so Rynowiecki. Doch das sei eine Herausforderung für die Zukunft. © jff/aerzteblatt.de

Digitales Mittelalter
Ich wusste nicht, dass das in Polen so einfach geht und bemühte mich daher, kurz hinter der Grenze in Cottbus oder Görlitz einen Termin zu bekommen, um mir die Fahrt von 4-mal 850 km nach Bremen (meinem Wohnsitz ) zu sparen. Die Anfragen an die verantwortlichen Gesundheitsministerien wurden teilweise nicht beantwortet bzw. negativ ("Jedes Bundesland sorgt allein für die Impfung der dort Gemeldeten") beschieden. Niemand wollte mir in Deutschland helfen, wobei doch eine zentrale, digitale Anmeldung wie in Polen das Problem leicht gelöst hätte.
Entweder sind die "Landesfürsten" zu stark oder die Bundesregierung zu schwach, um ein Deutschland-weites, digitales Meldesystem einzuführen....
Es ist sehr erstaunlich, welche Schwierigkeite

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