Politik
Ärzte, Hebammen und Eltern wollen nationalen Geburtshilfegipfel
Freitag, 28. Februar 2020
Stuttgart – Ein baden-württembergisches Bündnis aus Ärzten, Hebammen und Eltern macht sich für eine umfassende Reform der Geburtshilfe in Deutschland stark. Auf einem nationalen Geburtshilfegipfel sollten unter anderem eine Umgestaltung der Finanzierung sowie der Ausbildung von Gynäkologen und Hebammen diskutiert werden, heißt es in einem gestern veröffentlichten Positionspapier des Bündnisses.
Man wolle eine frühzeitige gemeinsame fach- und sektorenübergreifende Aus- und Weiterbildung, erklärte der Vorsitzende des baden-württembergischen Landesverbands des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Roland Fressle. Frauen-, Kinder- und Jugendärzte sowie Hebammen müssten einen Einblick in die jeweils anderen Tätigkeiten bekommen. Das verbessere die notwendige Kommunikation.
„Durch den frühzeitigen Kontakt miteinander werden Missverständnisse und Vorbehalte zugunsten einer besser verzahnten Versorgung vermieden“, ergänzte Andreas Oberle, ärztlicher Direktor der Abteilung Pädiatrie 1 – Sozialpädiatrie des Klinikums Stuttgart. Darüber hinaus müssten Hebammen, Pflegefachkräfte sowie Ärzte wieder eine angemessene Wertschätzung ihrer Arbeit erleben – durch angemessene Vergütung und Arbeitsbedingungen.
Zeit- und Personalaufwand bedarfsgerecht vergüten
Die 1. Vorsitzende des Hebammenverbandes Baden-Württemberg, Jutta Eichenauer, betonte, es sei grundlegend, dass der betreuungsintensive Prozess der Geburtshilfe bedarfsgerecht vergütet werde. Die derzeitige Finanzierung über die diagnosbezogenen Fallpauschalen (DRG) habe zu mehr unnötigen Interventionen in der Geburtshilfe und Schließungen von Geburtsstationen und Kreißsälen geführt.
„Unser Vergütungssystem ist an Krankheit orientiert, nicht an einer gesundheitsorientierten Geburtshilfe, die einen nicht zu planenden Zeit- und Personalaufwand hat“, sagte Eichenauer. Es dürfe nicht sein, dass Schnittentbindungen in der Geburtshilfe höher vergütet würden als die aufwendige professionelle Begleitung einer normalen Geburt, ergänzte Gabriela Stammer, Gynäkologin aus Wennigsen.
Vorhaltekosten müssen bezahlt werden
In dem Positionspapier werden sechs Kernforderungen zur Reform der Geburtshilfe formuliert. So fordert die Gruppe, die Geburtshilfe bedarfsgerecht und unabhängig von den Fallpauschalen des DRG-Systems zu vergüten.
„Die aufwändige professionelle Begleitung einer physiologischen Geburt in Eins-zu-Eins-Betreuung (d.h. eine Frau pro Hebamme) sowie die Vorhaltekosten müssen durch die Finanzierung abgedeckt werden. Beratungsleistungen müssen besser vergütet, die aktive Kooperation aller Beteiligten mit finanziellen Anreizen gefördert werden“, heißt es in dem Papier.
Die immense Bedeutung von Schwangerschaft und Geburt stehe in deutlichem Widerspruch zu der im Vergleich mit anderen medizinischen Leistungen niedrigen Vergütung. Gute und sichere Geburtshilfe vorzuhalten, sei für Kliniken teuer, da zu jeder Zeit genügend Hebammen, Gynäkologen, Anästhesisten und gegebenenfalls Kinderärzte verfügbar sein müssten. Diese Vorhaltekosten und darüber hinaus der nicht planbare Zeitaufwand einer Geburt würden in der derzeitigen Finanzierung über die DRG-Fallpauschalen nicht abgebildet.
„Vielmehr verursacht das DRG-System Fehlanreize, welche sich in Kombination mit Zeit- und Personalnot negativ auf die Gesundheit von Kind und Mutter (auch bei Folgeschwangerschaften) auswirken können“, schreiben die Autoren des Papiers. So habe in den vergangenen Jahren der Einsatz medizinischer Maßnahmen zur Beschleunigung der Geburt, wie Geburtseinleitungen und Kaiserschnittgeburten, deutlich zugenommen.
Der ökonomische Druck in der Geburtshilfe führe außerdem zur Schließung von Geburtsstationen, infolgedessen die verbleibenden Kreißsäle überfüllt seien und Frauen unter Wehen abgewiesen werden müssten. Insbesondere in einigen ländlichen Regionen seien Schließungen für die Schwangeren mit längeren Anfahrtswegen von einer Stunde und mehr sowie mit gesundheitlichen Risiken – auch für das Kind verbunden.
Ruf nach sektorenübergreifenden Qualitätszirkeln
„Arbeitsverdichtung, unklare Zuständigkeiten und Probleme in der Finanzierung führen zu Konflikten zwischen Gynäkologen und Hebammen“, heißt es in dem Positionspapier. Eine in weiten Teilen gemeinsame Aus- und Weiterbildung aller an der Versorgung während Schwangerschaft, Geburt und früher Lebensphase des Kindes beteiligter Berufsgruppen fördere hingegen das interdisziplinäre Arbeiten und die Kommunikation miteinander.
Dazu zählten beispielsweise Angebote in Aus- und Weiterbildung sowie Hospitationen. Dieser fach- und sektorenübergreifende Austausch solle auch in der Berufspraxis fortgeführt werden. Zudem solle eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung aller Disziplinen geschaffen und Qualitätszirkel mit allen Beteiligten etabliert werden. Dabei seien auch die beratenden Stellen der „Frühen Hilfen“ und die Schwangerenberatungsstellen einzubeziehen.
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Darüber hinaus fordert die Gruppe Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Geburtshilfe. „Gut ausgebildete Fachkräfte benötigen Anreize, damit sie in das Versorgungssystem zurückkehren und gut zusammenarbeiten können“, heißt es in dem Positionspapier. „Dazu gehören veränderte Arbeitsbedingungen, wie eine Eins-zu-Eins-Betreuung während der Geburt, ein Abbau von Hierarchien und ausreichend Zeit.“
Zudem müssten die Haftpflichtversicherungen aller geburtshilflich Tätigen neu geordnet werden. Denn „die Sorge vor Regressen und Klagen prägt maßgeblich das Handeln in der Schwangerenvorsorge und Geburtshilfe und motiviert im ärztlichen Handeln zu Überversorgung und pathologieorientierter Vorsorge“.
Darüber hinaus fordert die Gruppe, die Geburt nicht zu pathologisieren. Bei der Versorgung träten heute mögliche Risiken und Krankheiten in den Vordergrund. Die Verhältnismäßigkeit von Vorfreude und Vorsorge sei dadurch in ein Ungleichgewicht geraten, das Stress und Verunsicherung bei den Eltern hervorrufe, die sich auch auf das Kind übertrage. Deshalb müsse sich der Blick künftig stärker darauf richten, wie Gesundheit entstehe und erhalten werden könne. © fos/aerzteblatt.de

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