Politik
Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen Masernimpfpflicht eingereicht
Montag, 2. März 2020
Karlsruhe – Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern gestern Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masernimpfpflicht eingereicht. Sie wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis „sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen“ nicht mehr zulasse.
„Wir sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt“, sagte einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen.
Die Koppelung der Impfpflicht an den Kita-Zugang sei eine unverhältnismäßige Belastung, sagte er. Es gebe – anders als bei Pocken – bei Masern keine akute Bedrohungslage, in Deutschland bereits eine sehr hohe Impfungsrate und vergleichsweise wenige Erkrankungen. Auch sei der Impfzeitpunkt „der weltweit früheste und durch wissenschaftliche Studien nicht ausreichend gerechtfertigt“.
Kritisiert wird auch, dass es in Deutschland keinen Einzelimpfstoff nach dem Beispiel der Schweiz gegen Masern gibt, sondern nur Mehrfachimpfstoff (Masern, Mumps und Röteln oder Masern, Mumps, Röteln und Windpocken). Damit schließe das Gesetz die Impfung gegen Mumps und Röteln sowie eventuell auch gegen Windpocken ein. „Somit entscheiden die Impfstoffhersteller über die Ausgestaltung der Impfpflicht“, so die Beschwerdeführer.
Das Gesetz verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz. So gelte die Impfpflicht nur für neue Kitakinder, Bestandskinder hätten aber noch eine Frist bis Juli 2021. Eine Ungleichbehandlung sei es auch, dass ein Kitakind und ein Kind bei einer Tagesmutter geimpft werden müssten – ein Kind, das von der Tagesmutter in den Räumen der Eltern betreut wird, hingegen nicht.
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Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. In zwei Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren müssen und für die die Kinderbetreuung existenziell ist, wurden Eilanträge beantragt.
Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung – darunter von Familien, deren Kinder im Sommer in die Schule kommen. Auch eine Kinderärztin aus Sachsen und ein Kinderarzt aus Baden-Württemberg wollen klagen. Ihnen geht es um den staatlichen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis.
Zum stärkeren Schutz vor den hoch ansteckenden Masern gilt seit dem 1. März eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.
Die Impfpflicht gilt auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen. Ebenfalls Pflicht werden Masernimpfungen außerdem für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.
Wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge und die Verfassungsbeschwerden entscheidet, ist noch nicht absehbar. © dpa/aerzteblatt.de

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