Politik
Institut soll Krankenhäuser zur Lieferung von Kalkulationsdaten verpflichten können
Dienstag, 3. März 2020
Berlin – Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll künftig Krankenhäuser verpflichten können, Daten für die Kalkulation der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRGs) an das InEK zu übermitteln. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
„Durch die Änderung erhält das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Befugnis, auf Grund des Konzepts für eine repräsentative Kalkulation die Krankenhäuser für die Teilnahme an der Kalkulation verbindlich zu bestimmen“, heißt es in dem Änderungsantrag. „Diese vom InEK bestimmten Krankenhäuser sind verpflichtet, ihm die für die Durchführung der Kalkulation erforderlichen Daten zu übermitteln.“
Dies gelte nicht nur für die Übermittlung der Daten, die nach dem Inkrafttreten generiert werden; Gegenstand dieser Verpflichtung könnten auch Daten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten dieser Änderung sein, sofern das InEK diese Daten für die Kalkulation benötige. Widerspruch und Klage gegen die Bestimmung zur Teilnahme an der Kalkulation durch das InEK haben keine aufschiebende Wirkung.
Private Krankenhäuser sind unterrepräsentiert
Das InEK errechnet die Fallpauschalen jedes Jahr neu auf der Basis der Ist-Kosten aus den Kalkulationshäusern. Bis zum Jahr 2016 war die Teilnahme an dieser Kalkulation für die Krankenhäuser freiwillig.
Da dabei jedoch kommunale Krankenhäuser überrepräsentiert und private Krankenhäuser deutlich unterrepräsentiert waren, beauftragte der Gesetzgeber die Partner der Selbstverwaltung damit, die Repräsentativität der Stichprobe zu erhöhen.
Im Auftrag der Selbstverwaltung errechnete das InEK, wie viele Krankenhäuser aus den verschiedenen Trägergruppen an der Kalkulation teilnehmen müssten, um eine repräsentative Stichprobe zu erhalten. In einem Losverfahren wurden die entsprechenden Krankenhäuser dann ausgewählt. Nach wie vor weigerten sich jedoch verschiedene private Träger, an der Kalkulation teilzunehmen. © fos/aerzteblatt.de

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