Politik
Gesundheitsexperten stehen Fremdinvestoren überwiegend kritisch gegenüber
Mittwoch, 4. März 2020
Berlin – Angesichts anhaltend niedriger Zinsen auf den Finanzmärkten investieren Experten zufolge internationale Kapitalgesellschaften zunehmend in die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Deutschland.
Ihr Engagement in der Patientenversorgung betrachteten die Investoren dabei als reine Geldanlage. Betroffen von Aufkäufen seien insbesondere kleinere Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Pflegeeinrichtungen.
Angesichts dieser Entwicklung hat die Linksfraktion im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, für mehr Transparenz zu sorgen und in einem öffentlich zugänglichen Register darüber zu informieren, wer die Träger und Eigentümer von MVZ sind und wie hoch die erwirtschafteten Renditen und Gewinne ausfallen, wenn MVZ von medizinfremden Investoren betrieben werden. Verstöße gegen die Meldepflichten sollten sanktioniert werden.
Ärzte und Zahnärzte befürworteten diese Forderung heute bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. So erklärte die Bundesärztekammer (BÄK) in einer schriftlichen Stellungnahme, die Transparenz über die Aktivitäten der Finanzinvestoren müsse grundlegend verbessert werden. Neben einem Register fordert die BÄK zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen, um den Einfluss von Fremdanlegern zu begrenzen.
Gründungsberechtigung für MVZ einschränken
So müsse die Gründungsberechtigung für MVZ eingeschränkt werden. Krankenhäuser sollten künftig nur noch in der Planungsregion ein MVZ gründen dürfen, in der der Träger seinen Sitz habe.
Zudem solle der Anteil eines MVZ an der fachärztlichen Versorgung auf maximal 25 Prozent im jeweiligen Fachgebiet beschränkt werden. Damit werde oligopolistischen Strukturen entgegengewirkt, erklärte die BÄK – eine Einschätzung, die auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung teilt.
Um den Aufbau monopolartiger Groß-MVZ mit vielen angestellten Ärzten oder Zahnärzten zu unterbinden, sollten zudem nach Ansicht der BÄK Anstellungsgrenzen festgelegt werden.
Außerdem müssten MVZ verpflichtet werden, ein breites Behandlungsspektrum vorzuhalten. Denn nach der Übernahme bestehender Einzelpraxen durch Zentren komme es in einigen Fällen zu einer Einengung der angebotenen Versorgung auf bestimmte, besonders lukrative Leistungen, kritisierte die BÄK. Dabei gingen häufig konservative Teile des Versorgungsspektrums verloren.
Der BÄK zufolge investieren derzeit schon mehr als 50 Private-Equity-Gesellschaften, die privates Kapital einsammeln und anlegen, in Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Sie stammten überwiegend aus dem europäischen Ausland und den USA. Betroffen seien insbesondere die Fachgebiete Labormedizin, Radiologie, Nuklearmedizin, Dialyse, Augenheilkunde und Dermatologie.
Renditeerwartungen setzen Ärzte unter Druck
Aufgrund der vorwiegend renditeorientierten Motivation von Private-Equity-Gesellschaften bestehe die Gefahr, dass medizinische Entscheidungen mehr und mehr zugunsten einer renditeorientierten Leistungserbringung beeinflusst werden, heißt es in der Stellungnahme der BÄK. Zu befürchten sei ferner eine Konzentration von Anbietern in Ballungsräumen.
Der Sachverständige der BÄK, Markus Rudolphi, räumte bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss zwar ein, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gebe, dass investorenbetriebene MVZ Patienten schlechter versorgten. Es bestehe aber die berechtigte Sorge, dass Ärzte unter Druck gesetzt würden, die jeweils wirtschaftlich lukrativere Behandlung zu wählen.
Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) warnte bei der Anhörung vor den negativen Folgen einer zunehmenden Kommerzialisierung des Gesundheitswesens und schloss sich der Forderung nach einem verpflichtenden MVZ-Register an. Insbesondere für rein zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren unter der Kontrolle von in- und ausländischen Fremdinvestoren müsse die Politik deutlich mehr Transparenz schaffen.
Aktuell könnten nur durch äußerst aufwendige, kostenintensive, zudem lückenhafte und nicht immer zielgenaue Recherchen die tief verflochtenen und bewusst verschachtelten Inhaberstrukturen aufgedeckt werden, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KZBV Wolfgang Eßer. Erforderlich sei diese Transparenz insbesondere, um die weitere Entwicklung der Versorgung genau beobachten und bei Bedarf präventiv eingreifen zu können.
Eßer zufolge ist seit 2015 mit der gesetzlichen Erlaubnis zur Gründung fachgleicher MVZ ein rasanter Anstieg bei den zahnmedizinischen MVZ zu verzeichnen. Inzwischen gebe es bundesweit rund 1.000 solcher Einrichtungen, von denen 200 investorenbetrieben seien, ein Anteil von 23 Prozent. Dabei häuften sich inzwischen die Klagen angestellter Zahnärzte über den wirtschaftlichen Druck in den MVZ. Die Zahnärzte plädieren deshalb wie die BÄK dafür, die Gründung von MVZ an räumliche und fachliche Bedingungen zu knüpfen.
Private-Equity-Gesellschaften fördern Strukturwandel
Einer der wenigen, die eine Lanze für die Investitionen von Private-Equity-Gesellschaften im deutschen Gesundheitswesen brachen, war Frederik Mühl, Rechtsanwalt und Partner der Anwaltssozietät Clifford Chance.
Er betonte, dass Private-Equity-Fonds in der Regel das Geld von Pensions- und Rentenfonds, darunter auch von ärztlichen Versorgungswerken, sowie Lebensversicherungen einsammelten und gewinnbringend anlegten. Die Fonds hätten eine Katalysatorwirkung, um notwendigen Strukturwandel zu beschleunigen.
Angesichts des demografischen Wandels gepaart mit Fachkräftemangel und medizin-technischem Fortschritt sagte Mühl: „Es gibt einen gewaltigen Investitionsbedarf und irgendwoher muss das Geld ja kommen.“ Dabei könne die Strategie der Private-Equity- Gesellschaften – kaufen, verbessern, teurer weiterverkaufen – dafür sorgen, bei besserer Qualität effizientere Strukturen zu schaffen.
Kommunen sind mit MVZ-Gründung überfordert
Damit, wie die medizinische Versorgung im ländlichen Raum sichergestellt werden kann, beschäftigte sich ein Antrag der AfD, über den der Gesundheitsausschuss ebenfalls beriet. Darin fordert die Partei die Bundesregierung auf, die Gründung kommunaler MVZ aus Steuermitteln zu fördern.
Kommunale MVZ seien eine Maßnahme zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land, erklärt die AfD. Leider werde diese Möglichkeit von den Kommunen bisher kaum ergriffen. Bundesweit gebe es nicht einmal zehn kommunale Einrichtungen.
Nach Ansicht von Susanne Müller vom Bundesverband Medizinische Versorgungzentren (BMVZ) fehlt den Kommunen schlicht die Systemerfahrung für den Betrieb von MVZ. Sie räumte zwar ein, dass es rein statistisch so sei, dass MVZ überwiegend in Mittel- und Oberzentren gegründet würden. Ausgewiesen würden dabei aber nur die Hauptbetriebsstätten. Zweigstellen, von denen es viele auch in ländlichen Räumen gebe, würden dagegen nicht gezählt.
Der KZBV-Vorsitzende Eßer betonte, dass es bei den Zahnärzten im Gegensatz zu den Ärzten keine Unterversorgung gebe. Es bestehe deshalb überhaupt kein Bedarf an kommunal betriebenen zahnärztlichen MVZ. Allerdings hält auch Eßer wie Müller die Kommunen beim Betrieb von MVZ für überfordert. Neben hohen Investitionen benötige man dafür eine anspruchsvolle fachliche und betriebswirtschaftliche Expertise. © HK/aerzteblatt.de

Wieviel Ahnung haben Gesundheitsexperten? Keine!
Die Gesundheitsexperten haben noch nicht einmal wissenschaftliche Belege für irgendetwas – nur eine „berechtigte Sorge“. Das ist ein Niveau, welches man unter „fake news“ subsumieren kann. Wilde Behauptungen aufstellen, Gerüchte anheizen – und dabei keinerlei Beweise und null Expertise auf dem Gebiet.
Abgesehen davon, dass sich BÄK und KBV hier auf Gebieten tummeln, für die sie nicht zuständig sind. Wenn BÄK und KBV ein berechtigtes Interesse daran hätten, dass es mehr selbstständige Ärzte gäbe, dann müssten sie sich mit der Frage befassen, warum es „früher“ kein Problem war, genügend selbstständige Ärzte zu finden und warum sich heute viel zu wenig Ärzte selbst niederlassen wollen. Die Antwort auf diese Frage gehört nicht zur Expertise von Gesundheitsexperten, wohl aber zur Expertise von Ökonomen. Und die Antwort lautet: Bezahlt ärztliche Leistungen angemessen, dann gibt es genügend Ärzte, die sich niederlassen und somit Fremdinvestoren keine Chance haben.

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.