Ärzteschaft
SARS-CoV-2: Praxisinfo zum Vorgehen beim Verdachtsfall aktualisiert
Mittwoch, 4. März 2020
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV hat ihre Praxisinformation mit allen wichtigen Aspekten zum Vorgehen bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion aktualisiert. Das Informationsblatt wurde an die die aktuellen Empfehlungen zur Testung von Patienten angepasst, erklärte die KBV.
Das Papier bietet demnach auf einer Seite einen schnellen Überblick, wie in der Praxis vorzugehen ist, wenn sich ein Patient mit Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 telefonisch anmeldet.
Außerdem werden die Schritte erläutert, die in der Praxis eingehalten werden sollten, wenn der Patient ohne Anmeldung in die Praxis kommt.
Dabei geht die Praxisinformation unter anderem auch darauf ein, welche Fälle dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden müssen und mit welcher EBM-Ziffer Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, gekennzeichnet werden müssen. © may/EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.