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Ärzteschaft

AU-Bescheinigung ab sofort telefonisch möglich

Montag, 9. März 2020

/dpa

Berlin – Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsun­fähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich heute der GKV-Spitzenverband und die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt.

Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Sie gilt nicht für Patienten, die die Kriterien des Ro­bert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine In­fek­­tion mit der neuartigen Lungenerkrankung COVID-19 erfüllen.

Mit diesem Schritt unterstütze die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen, hieß es heute von beiden Seiten. Um die SARS-CoV-2-Epidemie einzu­dämmen, hatten Ärzteverbände in der vergangenen Woche angeregt, die Zahl der Karenz­tage zu erhöhen, in denen Arbeitnehmer ohne Krank­schrei­bung vom Arzt zuhause blei­ben können.

In Deutschland ist die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit SARS-CoV-2 heute auf 1.112 gestiegen. Das geht aus der Auflistung des RKI von heute Morgen hervor. Am stärks­ten betroffen ist weiterhin Nordrhein-Westfalen, dort vor allem der Landkreis Heinsberg.

In Deutschland sind heute erstmals im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 zwei Menschen gestorben. Das haben der Kreis Heinsberg und die Stadt Essen mitgeteilt. In Essen starb eine 89-jährige Frau, bei der das Virus am vergangenen Dienstag festgestellt worden sei.

Weltweit haben sich inzwischen weit mehr als 111.000 Menschen mit dem Virus infiziert. Fast 3.900 sind daran bis heute Nachmittag (17 Uhr) gestorben. Aktuelle Fallzahlen hat die John Hopkins CSSE in einer interaktiven Karte online zusammengefasst.

Hinweis: In einer früheren Version hieß es, dass die telefonische Krankschreibung auch bei einem Verdacht auf COVID-19 möglich ist. Das ist nicht der Fall. © may/EB/aerzteblatt.de

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