Politik
Grüne für Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts bei medizinischem Cannabis
Dienstag, 10. März 2020
Berlin – Der bestehende Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Verordnung von medizinischem Cannabis sollte abgeschafft werden. Dafür machen sich die Grünen im Bundestag anlässlich des dritten Jahrestags des Inkrafttretens des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes stark.
„Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen hat sich nicht bewährt“, erklärte Kirsten Kappert-Gonther, Grünen-Sprecherin für Drogenpolitik. Bei bestimmten Indikationen werde eine Kostenübernahme viel zu oft durch die Krankenkassen verwehrt, obwohl das nicht im Sinne des Gesetzgebers sei.
Sogar Patienten, die vorher über eine Ausnahmeerlaubnis verfügt hätten, erhielten jetzt zum Teil keine Kostenerstattung. Darüber hinaus sei der bürokratische Aufwand für die Ärzte „immens“, sagte sie.
Kappert-Gonther betonte, die im Gesetz verankerte Begleitstudie mache zudem keinen Sinn, wenn die Kassen über die Köpfe von Ärzten und Patienten hinweg eine Auswahl träfen. Patienten, die auf Cannabis als Medizin angewiesen seien, hätten die gleiche Aufmerksamkeit und Versorgungsqualität verdient, wie alle anderen.
Die Grünen-Politikerin betonte, der Beschluss des Bundestags vor drei Jahren zur Verordnung von Cannabis als Medizin sei ein Meilenstein mit Vorbildfunktion in der Europäischen Union gewesen. „Leider hat die Bundesregierung aber offensichtlich Angst vor der eigenen Courage. Bei der Umsetzung hapert es auch drei Jahre nach dem Inkrafttreten gewaltig“, monierte sie.
Kappert-Gonther wies auch darauf hin, dass die ausgeschriebene Menge für den Anbau von medizinischem Cannabis zu gering ist. Die harte Deckelung des Anbaus von Cannabis in Deutschland bezeichnete sie als einen Fehler, den die Bundesregierung korrigieren sollte.
Aus ihrer Sicht ist mindestens eine Verdoppelung des Anbaus notwendig, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Zudem müsse es mehr Freiheiten bei der Sortenvielfalt geben, denn je nach THC- und CBD-Gehalt könne Cannabis für unterschiedliche Beschwerden eingesetzt werden. „Kleine und regionale Unternehmen sollten gerechte Chancen bekommen, an dem Anbau partizipieren zu können“, sagte Kappert-Gonther. © may/aerzteblatt.de

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