Politik
Linksfraktion fordert Einführung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments
Montag, 16. März 2020
Berlin – Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat die Einführung eines Instruments zum 1. Januar 2021 gefordert, mit der der Bedarf an Pflegekräften im Krankenhaus gemessen werden kann. Dieses Instrument war vor kurzem von einem Bündnis aus Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), Deutschem Pflegerat und Verdi erarbeitet worden.
Es soll die derzeit in einigen Abteilungen geltenden Pflegepersonaluntergrenzen ersetzen. Das Instrument fußt auf der Pflegepersonal-Regelung (PPR), mit der in den 90er-Jahren der Bedarf an Pflegekräften im Krankenhaus gemessen wurde. Dabei wurde den Tätigkeiten der Pflegekräfte Minutenwerte zugeordnet, die ja nach Schweregrad der Erkrankung der Patienten variierte. Das Bündnis hat die PPR angepasst und eine PPR 2.0 unter anderem mit neuen Minutenwerte vorgelegt.
„Im Gegensatz zu den Pflegepersonaluntergrenzen bildet die PPR 2.0 den tatsächlichen pflegerischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ab“, heißt es in dem Antrag der Linksfraktion (Drucksachen-Nummer 19/17544). „Sie ist damit geeignet, sowohl die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals wie die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern.“
„PPR 2.0 wäre unmittelbar einsatzfähig“
In der Aussprache zu dem Antrag kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Weinberg, dass die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Pflege besser werden müssten, um die Flucht aus dem Beruf zu stoppen und neue Pflegefachkräfte zu gewinnen.
Weinberg sprach von einem Pflegenotstand, der sofort angegangen werden müsse. Für das Konzept PPR 2.0 spreche, dass es unmittelbar einsatzfähig wäre. Derzeit würden die pflegeintensiven Stationen mit viel zu wenig Personal betrieben. Das dürfe nicht so weitergehen, zumal die Pflegekräfte mit der Coronakrise nun zusätzlich gefordert seien.
DKG begrüßt den Antrag
Die DKG begrüßte den Antrag der Linksfraktion. „Wir sehen gerade in der Zeit der Pandemie, wie wichtig das Personal in den Kliniken ist“, betonte DKG-Präsident Gerald Gaß. „Wir brauchen mehr Pflegekräfte, und dazu müssen auch politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, so dass Pflegekräfte gern und gut in Krankenhäusern arbeiten. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung den gemeinsamen Vorschlag der drei Partner alsbald befürwortet und gesetzlich umsetzt.“
„Das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 stellt eine grundlegend überarbeitete und modernisierte Version der Pflege-Personalregelung (PPR) dar, die in ihrer ursprünglichen Form immer noch von vielen Krankenhäusern zur Kalkulation der vorhandenen Pflegepersonalkosten angewendet wird“, erklärt die DKG.
„So wurden nunmehr die der Bemessung zugrundeliegenden Leistungen und Zeitwerte an die aktuellen Anforderungen einer guten pflegerischen Versorgung (zum Beispiel Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien) angepasst. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine fachlich-inhaltliche Bewertung der Leistungsinhalte der allgemeinen und speziellen Pflege.
Es ist zudem gelungen, den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) in das Pflegepersonalbemessungsinstrument zu überführen. In einem Pretest mit 44 Krankenhäusern zeigte sich, dass das Pflegepersonalbemessungsinstrument gut anwendbar ist und die Zeitwerte und Einstufungskriterien plausibel erscheinen.“ © fos/aerzteblatt.de

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