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Politik

Bundesrat stimmt Finanzreform für Krankenkassen zu

Sonntag, 15. März 2020

/dpa

Berlin –Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Faire-Kassenwett­bewerbsgesetz (FKG) zugestimmt. Mit dem Gesetz soll der jahrelang diskutierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) nun reformiert und die Gelder für Krankenkassen neu sortiert werden. Dabei werden neue Rechen- und Ausgleichskomponenten eingeführt, unter anderem die Regionalkomponente, mit der unterschiedliche Ausgabenhöhen für medizinische Leistungen in den Regionen ausgeglichen werden sollen.

Ab 2021 sollen Krankenkassen damit rechnen können. Außerdem wird es künftig ein sogenanntes „Krankheits-Vollmodell“ geben, bei dem 300 Diagnosen die jeweiligen finanziellen Zuteilungen an die Krankenkassen durch den Morbi-RSA regeln. Bisher waren 80 Krankheiten regelmäßig ausgewählt worden, die zu besonderen Zuteilungen führten. Für Ärztinnen und Ärzte stellt das Gesetz klar, dass diagnosebezogene Vergütungen bei Hausarzt- und Selektivverträgen bestehen bleiben und damit die Regelungen, die im Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) von 2016 entschieden wurden, ausreichend sind.

Zustimmungspflichtig war das Gesetz durch die Vertreter der Länder im Bundesrat nicht. In einer Stellungnahme zum Gesetz forderten die Länder allerdings, dass es weitere „Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung gemeinsam mit den Ländern“ zu prüfen. „Es sei bedauerlich, dass die Regelungen zu den Lieferengpässen am Bundesrat vorbei beschlossen wurden“, heißt es. Denn das FKG sieht auch Vorschriften zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln vor. Dazu gehören zum Beispiel Meldepflichten von Herstellern und Großhändlern bei absehbaren Engpässen und mehr Befugnisse der Bundesbehörden zum Beispiel bei den Vorräten für Präparate.

Die Länder sind ebenfalls verärgert darüber, dass ihre Änderungswünsche an dem Gesetz „nahezu vollständig abgelehnt“ wurden. Vor allem in den Bereichen der Heil- und Hilfsmittel. Diese hätten „zur Folge, dass regionale Versorgungsverträge nicht aufrechterhalten werden können.“ Für die bestehenden Verträge sollte die Bundesregelung „schnellst möglich Bestandsschutz“ schaffen. Kritik äußern die Länder auch an der neu geregelten Manipulationsbremse und deren Prüfung.

„Das nunmehr bestehende nachgelagerte Prüfrecht des Bundesamtes für Soziale Sicherung führe dazu, dass sich Krankenkassen nicht mehr auf die Verträge verlassen könnten“, schreiben die Länder. Auch bittet der Bundesrat darum, dass die künftigen Merkmale der Regionalkomponente im Morbi-RSA nicht ohne die Beteiligung der Länder festgelegt werden. „Ansonsten bleiben wesentliche Variablen unberücksichtigt, was letztlich zu einer Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sozialrecht führe.“ © bee/aerzteblatt.de

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