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Politik

Coronakrise: Krankenhäusern drohen Ausfälle in Millionenhöhe

Dienstag, 17. März 2020

/dpa

Berlin – Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) schlagen ein Bündel an Maßnahmen vor, um die finanziellen Ausfälle auszu­gleichen, die den Krankenhäusern durch die Coronakrise drohen. So soll die Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen auf drei Tage verkürzt werden, um die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser sicherzustellen. Bislang gebe es Fristen von bis zu 30 Tagen, schreiben die Verbände.

Zudem soll der sogenannte Pflegeentgeltwert, mit dem seit diesem Jahr die Pflegeper­sonalkosten krankenhausindividuell errechnet werden, von 146,55 Euro auf 200 Euro erhöht werden. Darüber hinaus sollen die Prüfungen der Krankenhausabrechnungen durch den Medizinischen Dienst bis auf weiteres ausgesetzt werden.

„Neben den vorgenannten kurzfristigen Liquiditätsthemen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser und zusätzlichen administrativen Belastungen muss zeitnah auch die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser in dieser Krisen­situation stehen“, betonen die Diakonie Deutschland und der DEKV.

„Hilfreich wäre eine Garantie der durch die Häuser vereinbarten Budgeterlöse von 2019 (bereinigt um das Pflegebudget) inklusive Steigerungsraten.“ Die zusätzlichen Corona-bedingten Kosten seien den Häusern gesondert zu erstatten. Und um sonstige Erlösaus­fälle, zum Beispiel ambulante Erlöse, auszugleichen, solle der für das Jahr 2020 gezahlte Rechnungszuschlag, mit dem die Tarifsteigerungen refinanziert werden, von 0,42 Prozent auf 2 Prozent erhöht werden.

Sechs Millionen Euro Verlust pro Jahr

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer haben die Krankenhäuser in der vergangenen Woche aufgefordert, alle planbaren Leistungen, soweit medizinisch vertretbar, zu verschieben, um Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten freizumachen.

Da den Krankenhäusern dadurch viele Erlöse entgehen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Brief an die Geschäftsführer der deutschen Krankenhäuser erklärt, die Bundesregierung werde „sehr zügig“ gesetzliche Maßnahmen einleiten, die gewährleisten, dass kein Krankenhaus durch die Coronakrise in ein Defizit rutsche.

Verschiedene Mitgliedskrankenhäuser des DEKV haben in einer Modellrechnung dargestellt, wie hoch die Ausfälle für die Krankenhäuser sind. „Fallen nur 25 Prozent der nicht dringend behandlungsbedürftigen Patienten weg, bedeutet dies einen Ausfall von rund 10 Prozent der Erlöse“, erklären die Diakonie Deutschland und der DEKV.

„Dem gegenüber stehen Kosteneinsparungen von nur 2 bis 3 Prozent. Für ein Kranken­haus mit circa 300 bis 400 Betten mit einem Jahresumsatz von rund 80 Millionen Euro bedeutet dies einen Verlust von rund 500.000 Euro im Monat beziehungsweise von 6 Millionen Euro im Jahr. Bei einem Rückgang der nicht dringend behandlungsbedürftigen Patienten um 50 Prozent ergibt sich ein jährlicher Verlust von 12 Millionen Euro.“

GKV-Spitzenverband schlägt Rettungsschirm vor

Auch der GKV-Spitzenverband hat gestern einen Vorschlag vorgelegt, wie den Kranken­häusern die Ausfälle durch die Coronakrise refinanziert werden könnten. „Durch einen Rettungsschirm soll verhindert werden, dass Krankenhäuser in wirtschaftliche Schwierig­keiten geraten“, heißt es in dem Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

„Der GKV-Spitzenverband schlägt vor, den Kliniken monatliche Abschlagszahlungen zur Liquiditätssicherung zu garantieren. Neben der normalen Krankenhausrechnung können Krankenhäuser in Höhe des Einnahmeausfalls Abschlagszahlungen abrufen.“ Diese sollten sich am aktuellen Budget des Krankenhauses orientieren. Zusätzlich könnten Gelder für erhöhte Materialkosten und Kosten für den Aufbau weiterer Intensivbehand­lungsplätze abgerufen werden.

„Zur unbürokratischen Abwicklung der Abschlagzahlung sollte dabei eine Krankenkasse je Bundesland bestimmt werden“, heißt es weiter. Der Rettungsschirm soll dem GKV-Spitzenverband zufolge zunächst auf drei Monate befristet werden. Je nach Lage könne er jedoch verlängert werden. © fos/aerzteblatt.de

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