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Ärzteschaft

Fachgesellschaft gibt Empfehlungen für Geburtskliniken bei Verdacht auf COVID-19

Freitag, 20. März 2020

/phat1978, stock.adobe.com

Berlin – Bei schwangeren Frauen mit Verdacht auf COVID-19 sollten genau wie auch bei solchen mit bestätigter Infektion in der Geburtsklinik besondere Regeln beachtet werden. In ihren gestern veröffentlichten Empfehlungen für den Kreißsaal rät die Deutsche Gesell­schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) Patientinnen mit Verdacht auf COVID-19 eine medizinische Maske zu geben und die Patientin in einen separaten Bereich zu weisen. Die Informationen und Anweisungen basieren auf Empfehlungen der Weltgesundheits­organisation und des Robert Koch-Instituts.

Im Umgang mit Verdachtspatientinnen und positiv getesteten Patientinnen rät die Fachgesellschaft Geburtsmedizinern unter anderem dazu, die Bewegung der Patientinnen innerhalb der Einrichtung auf den zugewiesenen Kreißsaal beziehungsweise das Einzelzimmer mit eigener Nasszelle auf der Station zu begrenzen. Außerhalb ihres Zimmers sollte die Schwangere eine medizinische Maske tragen.

Konkrete Empfehlungen gibt die DGGG für die Aufnahme in den Kreißsaal, unter der Geburt und postpartal. Hier heißt es etwa, dass jede Person, die den Kreißsaal betritt, schriftlich mit Kontaktadresse und Telefonnummer Auskunft über Symptome einer grippalen Infektion oder auch einen Aufenthalt außerhalb des Wohnorts in den vergangenen zwei Wochen geben solle.

Maximal eine Begleitperson bei der Geburt

Die Fachgesellschaft rät Geburtskliniken dazu, dass Schwangere von maximal einer Person begleitet werden. Wechselnde Begleitpersonen unter der Geburt sollte die Klinik nicht erlauben. Positiv auf Coronavirus getestete Begleitpersonen (auch Partner und Kinder) sind im Kreißsaal und auf der Station nicht erlaubt.

Keine Einschränkungen sieht die DGGG bei Verdachtsfall oder bei nachgewiesener Infektion in Bezug auf das Bonding und Stillen. Mütterliches und Nabelschnurblut sollen zur weiteren Virusdiagnostik asserviert werden.

Die DGGG räumt ein, dass es nur wenige Daten zur klinischen Präsentation von COVID-19 in bestimmten Populationen wie Kindern und schwangeren Frauen gebe. Es wurden zudem relativ wenige Fälle von COVID-19-positiv getesteten Säuglingen gemeldet.

Einen Kaiserschnitt könne man aber allein aufgrund der stetig steigenden SARS-CoV-2-Infektionszahlen medizinisch nicht begründen, sagte Frank Louwen, DGGG-Vizepräsident, tätig in der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatalmedizin am Universitätsklinikum Goethe-Universität – weder bei bestätigten COVID-19-Fällen noch bei Schwangeren ohne Verdacht auf eine Infektion. Das hat über den Einfluss der COVID-19-Pandemie bei Schwangerschaft und Geburt berichtet.

COVID-19-Pandemie tangiert auch Schwangerschaft und Geburt

Berlin – Für Schwangere gab es im Verlauf der aktuellen COVID-19-Pandemie bereits früh eine gewisse Entwarnung: Eine Infektion mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 ging nach den Beobachtungen aus der Huazhong Universitätsklinik in Wuhan mit deutlich weniger Gefahren für Mutter und Kind einher als beispielsweise Coronavirusinfektionen mit dem SARS-CoV (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus)

Geburtskliniken handhaben COVID-19-Pandemie unterschiedlich

Aktuell unterscheiden sich Maßnahmen der Geburtskliniken, was den Kreißsaal, OP und das Wochenbett angeht. Für Aufregung hatte diese Woche die Entscheidung der Uniklinik Bonn gesorgt, dass Männer ihre schwangeren Partnerinnen nicht mehr in den Kreißsaal begleiten durften. Auf der Webseite der Geburtsklinik heißt es, dass nur die Patientin die Klinik betreten dürfe und weiter: „So darf aktuell keine Begleitung zu einer Untersuchung, in den OP (Kaiserschnitt) oder bei der Geburt dabei sein. Auch darf kein Besuch auf der Wochenbettstation stattfinden.“ (Stand 20.3.2020)

Väter sollten trotz Coronakrise bei Geburten mit in die Kreißsäle dürfen, sofern sie selbst frei von einem Verdacht auf eine Virusinfektion sind. Das forderte prompt der Verein Mother Hood aus Bonn und berief sich dabei auf die Empfehlungen der DGGG. Väter gehören in die Kreißsäle und seien unentbehrlich, gerade in Zeiten von Hebammenmangel, sagte Sprecherin Katharina Desery heute der dpa.

Zum Wochenbett gibt die DGGG hingegen keine konkreten Empfehlungen. Louwen betonte aber, dass eine Infektion des Säuglings selbst bei erkrankten Eltern sehr selten sei. „Gleichzeitig muss aber die Zahl der Personen drastisch reduziert werden, um die Rate an Neuinfektionen bei allen zu reduzieren. Dazu dienen die Maßnahmen, die wir alle in unseren Sozialkontakten erleben, dieses macht erst recht nicht vor den Kliniken halt.“

In den verschiedenen Ländern und bei verschiedenen Krankenhausträgern gebe es dazu differente Empfehlungen, Anweisungen und Anordnungen. Chefarzt Lars Hellmeyer, von den Vivanteskliniken in Berlin sagte dem rbb dazu: „Auf der Wochenbettstation ist es so, dass wir die Väter von den Müttern trennen müssen, dass wir also leider keine Familienzimmer mehr haben und dass leider die Mutter dann alleine auf der Station ist und von den Schwestern versorgt wird.“

Jede Klinik entscheidet letztendlich so, wie sie möchte. Katharina Desery, Verein Mother Hood aus Bonn

Anders handhabt es das St. Joseph-Krankenhaus in Berlin-Tempelhof: „Wir lassen die Väter nach wie vor in den Kreißsaal und auf die Wochenbettstation“, sagte Michael Abou-Dakn, Chefarzt der Klinik für Geburtshilfe gegenüber dem Tagesspiegel. Wieder andere Regelungen hat die Charité getroffen. Der Direktor der Klinik für Geburtshilfe Wolfgang Henrich teilt der Berliner Tageszeitung mit, dass die Charité zur Geburt in ihre Kreißsäle eine gesunde Begleitperson ließe - wenn es der Partner sei. Das gelte auch bei einer Entbindung per Kaiserschnitt für den OP-Saal, so Henrich.

Die Vorgaben der Länderministerien würden in den bundesweit mehr als 600 Geburtsstationen unterschiedlich interpretiert. „Jede Klinik entscheidet letztendlich so, wie sie möchte“, kritisiert Desery. Diese Unklarheit sei für die Schwangeren unerträglich und mit Angst verbunden. © gie/aerzteblatt.de

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