Politik
Gesetzentwurf zur Entlastung der Krankenhäuser soll geändert werden
Sonntag, 22. März 2020
Berlin – Nach scharfer Kritik der Krankenhausverbände am geplanten COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, mit dem deutsche Krankenhäuser in der Coronakrise finanziell unterstützen werden sollen, haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Ländergesundheitsminister am Samstagabend Änderungen beschlossen.
Demzufolge erhalten die Krankenhäuser rückwirkend zum 16. März 2020 für jedes im Verhältnis zum Vorjahr „freie Bett“ eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Weiter erhalten die Krankenhäuser für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit einen Bonus von 50.000 anstatt wir ursprünglich geplant 30.000 Euro.
Befristet für acht Wochen soll ein Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro gezahlt werden, mit der die höheren Aufwendungen der Krankenhäuser bei der Materialbeschaffung abgegolten werden. Ausgesetzt wird die Verordnung zu Untergrenzen beim Pflegepersonal rückwirkend vom 1. März für sechs Monate. Rehabilitationseinrichtungen sollen auch Nicht-Corona-Patienten zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen können. Die jeweiligen Summen sollen je nach Entwicklung kurzfristig angepasst werden können.
Das Hilfspaket für Kliniken, Ärzte und Pfleger des Bundes sollte zunächst rund 3,3 Milliarden Euro umfassen. Zusammen mit Mitteln der Kranken- und Pflegekassen sollten dem ursprünglichen Entwurf zufolge 7,8 Milliarden Euro fließen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte kritisiert, mit seinem ursprünglichen Gesetzentwurf breche der Bundesgesundheitsminister das Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für einen "umfassenden Schutzschirm für die Krankenhäuser". Es werde "kein einziger Euro für die hohen Mehrkosten für die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter als Finanzierungspauschale bereitgestellt", erklärte DGK-Präsident Gerald Gaß. Die "finanziellen Hilfen zur Schaffung der von der Politik so vehement geforderten zusätzlichen Intensivplätze" seien außerdem "viel zu niedrig angesetzt".
Novelle des Infektionsschutzgesetzes soll kommen
Für Diskussionen sorgt auch eine geplante Novelle des Infektionsschutzgesetzes. Der Bund soll weitgehende Kompetenzen im Epidemiefall von den Ländern bekommen. Das Bundesgesundheitsministerium soll Schritte zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln gehen können. Einreisende sollen gesetzlich verpflichtet werden können, über ihre Reiseroute und ihren Gesundheitszustand Auskunft zu geben.
Den Plan, den zuständigen Gesundheitsbehörden die Befugnis einzuräumen, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln, will Spahn zunächst wieder fallen lassen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen. Zunächst berichtete das Handelsblatt darüber. Dadurch sollte ihre Bewegung verfolgt werden können, so dass sie im Verdachtsfall kontaktierbar sind. Etwa SPD-Politiker und Datenschützer sahen diesen Passus laut Handelsblatt äußerst kritisch. © dpa/mis/aerzteblatt.de

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