Politik
Weitreichende Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie und mehr Befugnisse für das BMG
Mittwoch, 25. März 2020
Berlin – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute mit acht Gesetzen den Weg für weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie frei gemacht. Dabei geht es neben vielen rechtlichen- und sozialpolitischen Regelungen auch um die Finanzierung von Krankenhäusern, Vertragsarztpraxen und Pflegeeinrichtungen während der Welle von COVID-19-Erkrankungen.
Ebenso wurde eine Veränderung des Infektionsschutzgesetz beschlossen, das für das Bundesgesundheitsministerium in den nächsten Wochen weitreichende Befugnisse bei der Bekämpfung der Pandemie ermöglicht.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes heute hat der Bundestag auch den Pandemiefall ausgerufen. Dies war in den Beratungen zwischen Opposition und Regierung zunächst strittig. Hier haben sich die Grünen, die FDP und die Linken durchgesetzt, so dass nicht die Bundesregierung, sondern der Bundestag mit dem Bundesrat diesen Fall ausrufen kann. Mit Ausnahme der AfD stimmten die anderen drei Oppositionsparteien den Gesetzen zu.
In der Debatte um das Krankenhausfinanzierungsgesetz am Nachmittag betonten fast alle Parlamentarier die „gute und konstruktive Zusammenarbeit“ zwischen Regierung und Parlament, auch mit der Opposition. Gleichzeitig betonten viele Redner ihre eigene Unsicherheit, ob die nun ergriffenen Maßnahmen die Richtigen sind.
„Wir können ja heute nicht sagen, ob das nun so weiter geht“, erklärte Georg Nüßlein, Gesundheitsexperte der CDU. Für Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, ist klar, dass weiter „nachgesteuert“ wird. Dies sagte sie auch an die Adresse der Krankenhäuser und deren Interessensvertreter, „die sich mit hunderten Mails gemeldet haben“, so Maag.
Die Krankenhäuser hatten die Höhe des Finanzvolumens seit dem Wochenende heftig kritisiert. Laut dem Gesetz bekommen sie 560 Euro pro Tag und ausgefallener Operation sowie 50.000 Euro für jedes weitere Bett, in dem Intensivbeatmung möglich ist.
„Wir wollen kein Zusammenbrechen des Gesundheitssystems wie in Italien“, bekräftigte auch Bärbel Baas, Vize-Faktionsvorsitzende der SPD und für Gesundheitspolitik zuständig. Sie bekräftigte auch, dass auch andere Bereiche der medizinischen Versorgung gestärkt werden sollten.
„Dies auch an die Adresse des Müttergenesungswerkes: Wir wollen diese Versorgungsstrukturen auch nach der Krise erhalten und werden nachsteuern können.“ Die Kur- und Reha-Verbände hatten vor der Bundestagssitzung gewarnt, dass auch ihre Einrichtungen durch die Phase der Pandemiebekämpfung schwere finanzielle Einbußen haben.
Für die FDP war es in diesem Gesetz wichtig, dass es viele Befristungen enthält, wie lange die Maßnahmen laufen werden. „Ebenso ist es wichtig, dass wir keine Zwangsverpflichtungen für die Gesundheitsberufe enthalten haben, denn wir sehen eine hohe Bereitschaft, sich zu engagieren“, sagte Michael Theurer von der FDP-Fraktion. Seine Fraktion forderte ebenso, dass es auch für andere Berufsgruppen wie Physiotherapeuten, Hebammen und Zahnärzte schnelle Nachbesserungen geben müsse.
Für eine Evaluation aller nun beschlossenen Maßnahmen setzten sich alle Oppositionsparteien ein, auch die AfD, die „Respekt für die Geschwindigkeit“ der Ministerien erklärte. Für die Grünen muss es am Ende der Krise einen Bericht auch mit den Hinweisen geben, was künftig beispielswiese im Öffentlichen Gesundheitsdienst verändert werden muss.
Ausschuss tagte länger als geplant
„Ebenso fordern wir, dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, einen Zuschlag für ihre aktuelle Tätigkeit bekommen“, so die Gesundheitsexpertin der Grünen, Kordula Schulz-Asche. Ihr Vorschlag, dem Klinikpersonal in der Intensivbetreuung einen Bonus zu zahlen ganz gleich, welcher ärztlichen oder pflegerischen Tätigkeit sie nach gehen, fand offenbar im Gesundheitssauschuss zunächst kein Gehör.
Der Bundestagsausschuss für Gesundheit hatte am Vormittag vor der Abstimmung über die Gesetze mehr als 70 Minuten länger als geplant getagt. Dabei ging es nach Teilnehmerangaben vor allem um Regelungen beim Zuverdienst zum BAföG von Studenten, die im Medizinbereich aushelfen, sowie um Studenten, die in der Landwirtschaft helfen können.
Da die Einreisebestimmungen für Erntehelfer vor allem aus Osteuropa verschärft wurden sowie nicht mehr möglich sind, sollen hier auch Studenten zum Einsatz kommen. „Nun machen wir schon Landwirtschaftspolitik“, heiß es dazu auf den Gängen vor der Ausschusssitzung.
An der Sitzung im Ausschuss nahm auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) teil. Er hatte am Vormittag in der Aussprache zum Gesetz die Menschen in Deutschland zu Zuversicht trotz der drastischen Einschnitte in der Corona-Krise aufgerufen. „Es wird eine Zeit nach Corona geben“, sagte Spahn heute im Bundestag. Die bundesweiten Kontaktsperren dienten dazu, den Betrieb von Kliniken und Praxen am Laufen zu halten.
„Die Zeit, die wir jetzt gewinnen, schützt unser Gesundheitssystem vor Überlastung und Überforderung.“ Ebenso stellte er Pläne der Bundesregierung in Aussicht, wie aus den derzeitigen Schutzmaßnahmen wieder ausgestiegen werden könne. „Wir nutzen diese Zeit, um Konzepte nicht nur zu entwickeln, sondern auch für die Umsetzung vorzubereiten, wie wir schrittweise Beschränkungen wiederaufheben können.“ Für einen Zeitrahmen dafür sei es aber noch zu früh, betonte der Minister.
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, begrüßte den Schutzschirm, der über die Praxen nun gespannt werden soll. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen verlassen sich auf die Zusagen der Politik.“
Dennoch warnt die KBV: „Allerdings ist die bisherige Formulierung im Krankenhausentlastungsgesetz zu komplex und muss klarer gefasst werden, um falsche Interpretationen zu vermeiden“, sagte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Viele Praxen seien bereits jetzt dramatisch überlastet, dazu komme die Versorgung von chronisch Kranken. © bee/aerzteblatt.de

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