NewsPolitikApprobation: Lösungen für deutsche Medizinstudierende polnischer Universitäten
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Approbation: Lösungen für deutsche Medizinstudierende polnischer Universitäten

Montag, 30. März 2020

/.shock, stock.adobe.com

Berlin – Für Absolvierende polnischer Medizinstudiengänge, denen in den vergangenen Monaten die Approbation in Deutschland aufgrund fehlender Unterlagen verweigert wur­de, ist angesichts der COVID-19-Pandemie eine Lösung in Sicht.

Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) bot den Betroffenen am vergangenen Freitag an, sich ab sofort beim Landesprüfungsamt zu melden und eine zeitliche befristete Ausübung des Arztberufs zu beantragen.

Das Amt werde den Absolventen sowie bereits bekannten Antragstellern und eine Berufs­erlaubnis zum Abschluss ihrer Ausbildung nach § 10 V der Bundesärzteordnung (BÄO) er­teilen, sagte eine Sprecherin der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Ham­burg dem Deutschen Ärzteblatt.

Damit könnten die Absolventen sofort in die ärztliche Tätigkeit eintreten und die Gesund­heitsversorgung in Deutschland in der derzeitigen Ausnahmesituation unterstützen, so die Hamburger Behörde.

Ebenso seien Krankenhäuser aufgerufen, bei ihnen tätige oder bekannte polnische Ab­sol­venten auf diese Sonderregelung hinzuweisen. Für diesen Weg habe man sich entschie­den, weil man die Auffassung vertrete, dass der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorge­schlagene Weg „rechtlich umstritten und für die schnelle Integration in die Versorgung nicht zielführend“ ist, so die Sprecherin weiter.

Spahn hatte sich angesichts der Coronakrise direkt an die Gesundheitsministerien von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gewandt. In einem Brief, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, empfahl er, polnische Studienabschlüsse deutscher Medizi­ner anzuerkennen, da ihm eine Erteilung der Approbation in der derzeitigen Krisensitua­tion als „besonders dringlich“ erscheine.

Dabei schlug er jedoch eine Vorgehensweise vor, wie sie Norwegen mit der sogenannten Gleichwertigkeitsbescheinigung nach Artikel 23 Absatz 6 der Berufsanerkennungsricht­linie praktiziere.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern sucht ebenfalls nach Möglichkeiten, deutschen Absolvierenden des polnischen Medizinstudiums den Abschluss in Deutsch­land anzuerkennen. „In Polen werden deutsche Studenten gut ausgebildet, die brauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Landesgesundheitsminister Harry Glawe (CDU) vor einigen Tagen.

Das Land arbeite an einem Erlass, mit dem den Absolventen die ärztliche Tätigkeit als ab­hängig Beschäftigte für ein Jahr erlaubt werden soll. Dies sei vergleichbar mit dem frühe­ren „Arzt im Praktikum“ sagte Glawe. Ziel sei es, nach einem erfolgreichen kollegialen Ab­schlussgespräch am Krankenbett die Approbation zu erteilen.

Auch das Gesundheitsministerium Brandenburg will zügig eine neue Rechtsgrundlage für die in Polen ausgebildeten Mediziner auf den Weg bringen, wie ein Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt mitteilte. „Wir wollen uns dabei an dem in Mecklenburg-Vorpomm­ern entwickelten Modell orientieren“, sagte er.

Geplant sei, den Absolventen zunächst für 13 Monate eine weitgehend uneingeschränkte Berufserlaubnis zu erteilen. Anschließend soll es eine mündliche Prüfung geben. Die Form der Prüfung sollte in Abstimmung mit der Landesärztekammer erfolgen. Weitere Details könne man derzeit noch nicht nennen.

„Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat in den letzten Wochen und Monaten viel unternommen, um die Schwierigkeiten der Approbation von in Polen ausgebildeten Ärzten aus dem Weg zu räumen“, erklärte der Sprecher weiter.

Es hätten intensive rechtliche Prüfungen unter anderem durch das Europaministerium Brandenburgs und den Parlamentarischen Beratungsdienst des Deutschen Bundestags stattgefunden. „Sie ergaben, dass es in den zur Rede stehenden Fragen rechtlichen Er­messenspielraum gibt.“

Hintergrund für die rechtlichen Prüfungen ist die Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 15. April 2019 der Europäischen Union. Ihr zufolge gilt in Polen eine ärztliche Aus­bildung erst dann als abgeschlossen, wenn neben dem Diplom der ausbildenden Univer­sität zusätzlich noch eine Bescheinigung über das 13-monatige Staz und die mündliche Prüfung LEK beigebracht wird.

Diese fehlt jedoch den deutschen Medizinabsolventen, die ihr Medizinstudium in Polen erfolgreich abgeschlossen haben und eigentlich in Deutschland arbeiten wollen. Polen hatte nämlich beide zusätzlichen Bescheinigungen im April 2019 in die Berufsqualifika-tionsanerkennungs-Richtlinie aufnehmen lassen.

Die deutschen Approbationsbehörden hatten dementsprechend Anträge auf Approbation als unvollständig zurückgewiesen und die Absolventen aufgefordert, die noch fehlenden Bescheinigungen beizubringen. © ER/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER