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Politik

Schwangerschafts­beratung soll auch online möglich sein

Donnerstag, 26. März 2020

/Mangostar, stock.adobe.com

Berlin − Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat mit den zuständigen Lan­desministern vereinbart, dass eine Schwangerschaftskonfliktberatung während der Co­ronakrise auch online oder per Telefon ermöglicht werden soll.

Eine Beratungsbescheinigung zur Wahrung der Frist könne dann per Email oder Post ver­sendet werden, teilte Giffey gestern Abend auf Instagram mit. Das persönliche Erscheinen der Schwangeren sei nicht notwendig, so die Ministerin.

Giffey (SPD) hatte die Landesminister bereits am vergangenen Freitag aufgefordert, die digitalen Möglichkeiten einer Beratung zu prüfen. Dazu gehörten „alle Formen von digi­talen Beratungsformaten, die anzuerkennen sind.“ Das Schwangerschaftskonfliktgesetz biete ausreichend Spielraum für pragmatische Lösungen, so die Ministerin.

Die Schwangerenberatungsstellen beraten Frauen in Konfliktsituationen und können da­bei auch einen Beratungsschein ausstellen, der Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist. Beratungsstellen der katholischen Kirche stellen den Schein nicht aus.

Ärzte und Verbände wie Pro Familie hatten zum Teil weitergehende Forderungen gestellt. Über eine Videoberatung hinaus plädierten sie etwa dafür, einen medikamen­tösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause mit telemedizinischer Begleitung bis Ende der neunten Woche zuzulassen.

Zudem wollten sie Schwangerschaftsabbrüche als notwendige medizinische Leistung im Sinne der Pandemiebestimmungen anerkennen lassen. Der Bundesverband Lebensrecht hatte derartige Forderungen zurückgewiesen. © kna/aerzteblatt.de

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