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Politik

Notfallplan soll Dialyse-Versorgung während der Pandemie sicherstellen

Donnerstag, 26. März 2020

/picsfive, stock.adobe.com

Berlin – Ein Notfallplan für die Zeit der Coronavirus-Pandemie soll die Versorgung von Dialyse-Patienten sicherstellen. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztli­che Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Es würden bisherige Vorgaben teilweise ge­lockert, sodass die Dialyseeinrichtungen bei Bedarf schnell und unbürokratisch reagie­ren könnten, so die KBV.

Zur Sicherstellung der Dialyse-Versorgung sollen die Einrichtungen laut KBV flexibel auf bestimmte Notsituationen reagieren können, zum Beispiel, wenn Dialyse-Ärzte krank­heits­bedingt ausfallen oder ganze Einrichtungen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in dem gewohnten Umfang weiterarbeiten können. In solchen Fällen können Praxen beispielsweise unkompliziert Patienten anderer Praxen übernehmen.

Auch müsse im Bedarfsfall reagiert werden, wenn sich Dialyse-Patienten mit dem Virus infiziert hätten, hieß es. So könne es sinnvoll sein, dass einige Dialysepraxen ausschließ­lich Patienten versorgen, die sich mit dem Virus angesteckt haben. Durch diese Trennung könne das Infektionsrisiko für alle anderen Dialyse-Patienten verringert werden.

„Mit den beschlossenen Maßnahmen stellen wir sicher, dass Menschen, die auf eine Dia­lyse angewiesen sind, uneingeschränkt versorgt werden können“, sagte KBV-Vorstands­mitglied Thomas Kriedel. Schon kleine Ausfälle des Dialyseangebotes hätten für sie fata­le Folgen.

„Deshalb war es uns wichtig, für eventuelle Engpässe vorzusorgen und den Ärz­ten die nötige Freiheit zu geben, die Versorgung unter den aktuell schwierigen Bedin­gungen optimal zu organisieren“, betonte Kriedel.

Die Ärzte müssen ihre Kassenärztliche Vereinigung darüber informieren, wenn sie von den Dialyse-Vorgaben abweichen. Die Vereinbarung zu den Notfallmaßnahmen ist der KBV zufolge vorerst bis zum 30. Juni 2020 befristet. Außerdem wurden die Zuschlags­ziffern für Infektionsdialysen an die Coronavirus-Situation angepasst. © may/EB/aerzteblatt.de

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