Ärzteschaft
Zahnärzten fehlen Schutzausrüstung und Unterstützung
Montag, 30. März 2020
Hannover − Viele Zahnärzte in Niedersachsen können sich nicht ausreichend vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. „Wir haben einen absoluten Mangel an Desinfektionsmitteln und üblichen Schutzartikeln wie Mundschutz. Handschuhe werden auch rar“, sagte der Sprecher der Zahnärztekammer Niedersachsen, Lutz Riefenstahl. Spezielle Schutzartikel gegen das Coronavirus seien nur zu hohen Preisen und in kleinen Stückzahlen erhältlich.
„Andere Berufe können sich durch Abstand schützen oder dadurch, dass der Patient einen Mundschutz trägt“, sagte Riefenstahl, der als niedergelassener Zahnarzt im Landkreis Hildesheim arbeitet. „Es gibt kaum einen anderen Beruf, der seine Arbeit nur in der Nähe des Mundes verbringen muss.“ Das Virus, das die Lungenkrankheit COVID-19 auslösen kann, verbreitet sich durch Tröpfcheninfektion.
Von der Politik fühlten sich viele seiner Kollegen nicht wahrgenommen, sagte Riefenstahl. Es fehle an Wertschätzung und Hilfe. Aus Sicht der Zahnärztekammer müsste sichergestellt werden, dass alle Praxen ausreichend Schutzmaterial haben.
Zudem sollte es finanzielle Unterstützung geben, da derzeit deutlich weniger Patienten in die Praxen kämen. Es sei zwar gut, wenn Menschen abwägen, ob ein Zahnarztbesuch in der Coronakrise unbedingt nötig sei, doch die wirtschaftlichen Folgen seien spürbar. „Die Einnahmeverluste bereiten Sorgen“, sagte der Zahnarzt. „Wir sind alle Unternehmer und müssen auch auf die Familien der Mitarbeiter achten.“
In der Not werden Zahnärzte mitunter erfinderisch und bauen sich zum Beispiel selbst Visiere oder einen Spritzschutz für ihre Arbeit, wie Riefenstahl erzählt. Demnach helfen sich die Mediziner untereinander mit Tipps, Bauleitungen und Material. © dpa/aerzteblatt.de

@Hei27
Da die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation meldepflichtige Infektionskrankheiten ohnehin ausschließt - sobald auch nur der geringste Verdacht auf eine Covid19-Erkrankung besteht, ist dem Heilpraktiker die Behandlung verboten - sehe ich kein Problem.
Für HP gelten natürlich die Regeln des Kontaktverbots wie für alle anderen auch. Möglicherweise müssen sie Ihre Praxen ohnehin schließen - wie auch Friseure, Kosmetiksalons etc.
In dem Fall steht ihnen ja auch Entschädigung nach §56 Infektionsschutzgesetz zu.

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.