Ärzteschaft
Keine Hinweise für fetale Schäden nach versehentlicher Rötelnimpfung in der Schwangerschaft
Dienstag, 31. März 2020
Berlin – Eine versehentliche Rötelnimpfung kurz vor der Empfängnis oder in der Frühschwangerschaft hat in Studien bislang nicht zu einer Rötelnembryopathie (CRS, congenital rubella syndrome) geführt. Eine transplazentare Infektion (congenital rubella infection, CRI) ohne klinische Relevanz durch das Impfvirus kann jedoch beim Neugeborenen vorkommen. Das berichten Wissenschaftler des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit.
Eine Rötelinfektion ist in der Schwangerschaft bekanntlich hochgefährlich: Das Risiko der Übertragung einer Infektion mit dem Wildvirus auf den Fötus beträgt in den ersten 10 Schwangerschaftswochen bis zu 90 % – bei nicht immunen Schwangeren. Zu den Merkmalen eines dann drohenden CRS gehören ein- oder beidseitige Taubheit, Herzvitien und Katarakt. Des Weiteren können Hepatosplenomegalie und Lernschwierigkeiten auftreten.
Vor Einführung von Rötelnimpfstoffen in den späten 1960er-Jahren lag die CRS-Inzidenz laut den Autoren des Beitrags zwischen 10 und 400 pro 100.000 Lebendgeburten. Aufgrund von Schwankungen in der Impfquote beziehungsweise fehlenden Impfempfehlungen zirkuliert das Rötelnvirus noch immer in vielen Regionen der Welt, sodass weiterhin Fälle von CRS gemeldet werden.
Aufgrund des gut dokumentierten Risikos von Infektionen mit dem Rötelnwildvirus für CRS und weil das Impfvirus bekanntermaßen die Plazenta passiert, ist die Rötelnimpfung während der Schwangerschaft kontraindiziert. Es wird empfohlen, nach einer Rötelnimpfung vorsorglich 1 Monat lang nicht schwanger zu werden.
„Bislang gibt es jedoch keine Hinweise auf eine Schädigung des Fötus durch das Rötelnimpfvirus und eine versehentliche Verabreichung im Monat vor Empfängnis oder in der Frühschwangerschaft gilt nicht als Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch“, berichten die Autoren.
In einer Metaanalyse haben sie jetzt das verfügbare Wissen zur Rötelnimpfung kurz vor der Empfängnis oder in der Frühschwangerschaft zusammengestellt. Sie haben dabei nicht nur randomisierte kontrollierte Studien berücksichtigt, sondern auch Beobachtungsstudien bis hin zu Fallserien und Einzelfallberichten. Insgesamt wurden 42 Studien in die Analyse einbezogen.
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In keiner Studie wurde ein Fall eines bestätigten CRS identifiziert. Basierend auf der Anzahl von nicht gegen Röteln immunisierten Frauen, die den lebend attenuierten Rötelnimpfstoff kurz vor der Empfängnis oder in der Frühschwangerschaft erhalten hatten, schätzen die Epidemiologen das maximale theoretische Risiko für ein CRS rechnerisch auf 0,099 Prozent.
„Es gibt keine Hinweise darauf, dass die kongenitale Rötelnembryopathie (CRS) durch rötelnhaltige Impfstoffe verursacht wird“, ziehen sie ein Fazit. Die Daten bestätigten frühere Empfehlungen, dass eine versehentliche Impfung während der Schwangerschaft keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch sei.
„Das kongenitale Rötelnsyndrom wird durch die Impfung wirksam verhindert, sodass das Nutzen-Risiko-Verhältnis eindeutig zugunsten der Impfung ausfällt“, so die Autoren. © hil/aerzteblatt.de

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