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Politik

Regierung billigt Wiederverwen­dung von Schutzmasken in Ausnahmefällen

Donnerstag, 2. April 2020

/picture alliance, Karl-Josef Hildenbrand

Berlin – Der Krisenstab der Bundesregierung billigt in der aktuellen Versorgungskrise die Wiederverwendung von Schutzmasken in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend Ma­te­rial zur Verfügung steht. Angesichts der Beschaffungsprobleme gelte es, „pragmati­sche und zielführende, aber dennoch sichere Lösungen zu finden“, hieß es gestern in einer ge­meinsamen Erklärung der Bundesministerien für Gesundheit und für Arbeit.

Ziel sei, „die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemschutzmasken mit Filter­funktion (FFP2 und FFP3) zu gewährleisten“. Vorgesehen ist, Atemschutzmasken mit Fil­terfunktion bis zu dreimal wiederzuverwenden. Dafür gelten eine Reihe von Sicherheits­auflagen, wie das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärten zu der Entscheidung: „Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pfle­gebereich hat oberste Priorität.“ Es sei gut, dass man schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnte.

Spahn und Heil erklärten zudem, es würden gleichzeitig alle Anstrengungen unternomm­en, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern. Die Maßnahmen zur Wiederaufbereitung sind zunächst auf maximal sechs Monate be­fristet, um eigene Pro­duktionskapazitäten in Deutschland aufbauen zu können.

Das Verfahren zur Wiederverwendung von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesund­heitswesens wurde unter Einbeziehung des Robert Koch-Instituts (RKI), des Bundesinsti­tuts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie der Informationsstelle für Arz­neispezialitäten (IFA) entwickelt. Das am 31. März vom Krisenstab veröffentlichte Vor­ge­hen sieht drei Kategorien für die Wieder­aufberei­tung und Wiederverwendung vor.

1. Mund-Nasen-Schutz (MNS)-Masken (auch: medizinische Gesichtsmasken, OP-Masken)
Für die Wiederaufbereitung von MNS-Masken wird eine Dekontamination durch Hitzein­aktivierung empfohlen, zum Beispiels mittels trockener Hitze bei 65-70 Grad Celsius für 30 Minuten.

Da MNS-Masken in erster Linie dem Fremdschutz dienen können sie im Sta­tionsalltag, in Ambulanzen oder Pflegeeinrichtungen, auch ohne Dekontamination wie­der­verwendet werden. Voraussetzung ist der personalisierte Einsatz. Bei Einsätzen im OP oder bei inter­ventionellen Eingriffen ist eine Wiederverwendung von MMS-Masken grundsätzlich nicht möglich.

2. FFP2/3-Masken mit CE-Kennzeichnung oder solche, die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen sind
Sie können ebenfalls nach Hitzebehandlung wiederverwendet werden. Auch hier wird eine Dekontamination der Masken durch eine Hitzeinaktivierung von SARS-CoV-2 mittels trockener Hitze bei 65 bis 70 Grad Celsius für 30 Minuten empfohlen.

Diese Atemschutzmasken haben im Gegensatz zu MNS-Masken die Funktion, den Träger zu schützen. Sie sind zwingend erforderlich, um das medizinische Personal vor Aerosolen, welche bei der Behandlung von COVID-19-Patienten entstehen können, zu schützen.

Eine Wiederverwendung von FFP2/3-Masken ohne Dekontamination ist gemäß RKI-Em­pfehlung in bestimmten Fällen ebenfalls möglich, etwa eine patientenbezogene Wieder­verwendung während einer Schicht.

Die Wiederverwendung gebrauchter Masken erfordert allerdings besondere Maßnahmen, wie zum Beispiel das Absetzen der Maske ohne Kontamination der Innenseite und des Gesichtes und die richtige Lagerung zwischen den Einsätzen.

3. FFP2/3-Masken aus den USA, Kanada, Australien oder Japan
Diese Masken müssen vor der Wiederaufbereitung entsprechend Kategorie 2 einem Schnell­test zur Temperaturbeständigkeit unterzogen werden. Masken chinesischer Her­kunft, die bei Importen aktuell den größten Mengenanteil ausmachen, fallen in die Ka­tegorie 2, können also nach Hitzebehandlung wiederverwendet werden.

Medienberichten zufolge gehen Bundesländer derzeit zunehmend wieder dazu über, Schutzkleidung eigenständig zu bestellen – und machen sich gegenseitig sowie dem Bund damit zusätzlich Konkurrenz.

Rheinland-Pfalz unternehme alles, um insbesondere Medizin- und Pflegeeinrichtungen „durch eigene Ankaufaktivitäten auf dem Weltmarkt zu unterstützen“, teilte die Landes­regierung laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung mit.

Auch von Bremen werden demnach wieder Masken und andere Ausrüstung bestellt, weil „die Lieferungen über den Bund geringer ausgefallen sind, als erhofft und benötigt“. Auch Krankenhäuser, Apotheken, Wohlfahrtsverbände und Pflegedienste wollen dem Bericht zufolge nicht länger auf staatliche Zuteilungen warten, sondern prüften ebenfalls, was der Markt noch hergibt.­ © nec/aerzteblatt.de

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