Politik
Medizinstudium: Bayern verschiebt zweites Staatsexamen (M2) auf 2021
Freitag, 3. April 2020
München – Wegen der Coronakrise wird das Zweite Staatsexamen für Medizinstudierende auf 2021 verschoben. „Bayern setzt damit eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums um“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) heute in München.
Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber es gebe wichtige Gründe für die Verschiebung – vor allem mit Blick auf das Infektionsrisiko. Huml betonte, auch ohne das Zweite Staatsexamen könnten sich die Medizinstudenten sofort in der Gesundheitsversorgung einbringen und gleichzeitig ihr Studium fortsetzen.
„Es ist mir bewusst, dass wir den Studentinnen und Studenten damit viel abverlangen. Sie haben sich monatelang auf die Prüfungen vorbereitet und stehen in den Startlöchern“, betonte Huml.
Sie hoffe aber auf das Verständnis von allen Beteiligten. „Mit dieser Regelung können wir die Prüflinge und aufsichtführenden Personen in der aktuellen Situation schützen und sorgen gleichzeitig dafür, dass die Ausbildung unseres Nachwuchses nicht von COVID-19 gebremst wird.“
Durch die am vergangenen Montag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterzeichnete „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ können die Länder selbst bestimmen, ob sie das zweite Staatsexamen (M2) um ein Jahr auf April 2021 verschieben und ein „Hammerexamen“ (M2 und M3 gemeinsam) durchführen oder das M2 trotz der COVID-19-Pandemie regulär vom 15. bis 17. April stattfinden lassen.
Viele Länder planen offensichtlich, diesen avisierten Termin beizubehalten. Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie in Baden-Württemberg hat wie Bayern bisher entschieden, der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums zu folgen und den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung auf das nächste Jahr zu verschieben. In Sachsen und Sachsen-Anhalt können die Studierenden wählen. Bisher haben sich nicht alle Länder positioniert. © dpa/ER/aerzteblatt.de

Keine gute Entscheidung

Begründung unlogisch
Man will also die Medizinstudenten vor einer Ansteckung schützen, aber diese jetzt in die Krankenhaüser zu den Coronapatienten schicken.
Wer kann diesem Argument logisch folgen?

perfer et obdura...
Die Würde des Medizinstudenten ist tastbar, solange das BMG unantastbar ist.
Sie zu achten und zu schützen wäre theoretisch Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Änderung der Approbationsordnung: vom "Grundsatz" der M2 Verschiebung nichts übrig
Nachdem alle Appelle und Petitionen keinen Einfluss auf die Entscheidungsträger hatten, scheint einem jetzt nur noch der Rechtsweg übrig zu bleiben, um diese eklatante Ungleichbehandlung zu korrigieren. Wenn man sich auf den gesunden Menschenverstand der Entscheidungsträger für einen fairen Nachteilsausgleich verlässt, ist man verlassen.
Als Ärztin und Mutter einer Betroffenen bin ich wirklich fassungslos wie in den letzten Wochen mit unserem Nachwuchs umgegangen wurde. Keine Krise kann als Entschuldigung dafür herhalten.

Nicht mehr tragbar
Als wäre das Hammerexamen nicht schon belastend genug, sollen nun auch Covid-19-bezogene Fragen in die schriftliche Prüfung 2021 aufgenommen werden. Die Verantwortlichen möchten die Prüfung "an die veränderten Bedingungen anpassen", können oder wollen aber nicht verstehen, dass dies nur noch weiteren zusätzlichen Lernaufwand, auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern, bedeutet. In diesem PJ wird aus bekannten Gründen die Lehre ohnehin kaum stattfinden können.
Die Festlegung einer bundesweit einheitlichen Aufwandsentschädigung wurde in der Verordnung übrigens ebenso versäumt.

"Bisher haben sich nicht alle Länder Positioniert"

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