Politik
COVID-19: Künftig Meldepflicht für freie Intensivbetten in Krankenhäusern
Montag, 6. April 2020
Berlin – Krankenhäuser mit Intensivstationen müssen ihre freien Intensivbetten künftig verpflichtend und täglich an das zentrale Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) melden. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
„Wir brauchen einen genauen Überblick über belegte und freie Intensivbetten in Deutschland“, sagte der CDU-Politiker heute. Die allermeisten Kliniken meldeten bereits freiwillig ihre aktuelle Kapazität, aber leider immer noch nicht alle. „Wenn alle transparent zusammenarbeiten, gelingt eine bessere Versorgung“, sagte Spahn.
Bisher sind dort nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) 1.015 von 1.160 entsprechenden Kliniken gemeldet. „Eine optimale Zuteilung freier Beatmungsplätze – auch überregional – wird nur dann möglich sein, wenn alle relevanten Krankenhäuser sich beteiligen", heißt es in der Verordnung. Dies helfe auch den Rettungsdiensten, Patienten „zielgerichtet" in die Krankenhäuser mit freien Kapazitäten zu bringen.
Aktuell seien bundesweit rund 10.000 Intensivbetten mit Möglichkeit zur künstlichen Beatmung frei, sagte eine BMG-Sprecherin. Eine mögliche zentrale Verteilung von Coronapatienten in ganz Deutschland ergäbe nicht viel Sinn, dies solle Aufgabe der Länder bleiben.
Die Registrierungs- und Aktualisierungspflicht sei zwar ein Eingriff in die „Freiheit der Berufsausübung der Krankenhäuser in privater und freigemeinnütziger Trägerschaft.“ Dies sei aber durch die „schutzwürdige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt“, begründet das BMG. Zusätzlich sei die Pflicht ein „geringer Aufwand“ und für die Sicherstellung der Versorgung damit „zumutbar“.
Wenn sich einzelne Häuser nicht an diese Pflicht halten, können die Bundesländer die tagesbezogene Fallpauschale pro Tag um zehn Prozent kürzen. Ob die jeweiligen Daten stimmen, sollen die Länder auch mit Vergleichszahlen aus der Vor-Pandemiezeit sowie den wöchentlichen Meldungen der Ausgleichszahlungen für die Sonderbelastungen durch die COVID-19-Pandemie berechnen können.
Noch am Wochenende hatte es Verwirrung um Aussagen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gegeben. DKG-Präsident Gerald Gaß hatte gesagt, er schätze, dass knapp 40.000 Intensivbetten zur Verfügung stehen – von denen etwa 15.000 bis 20.000 frei seien.
Das Zentralregister für Intensivbetten widersprach den Angaben gestern. Man könne diese Zahl in keiner Weise bestätigen, sagte eine DIVI-Sprecherin.
Nach den Meldungen der Kliniken an das Zentralregister gab es am vergangenen Freitagnachmittag 13.346 mit allen Arten von Intensivpatienten belegte Betten. 10.074 weitere waren frei. Das wären zusammen nicht einmal die 28.000, die laut amtlicher Statistik schon vor der Coronakrise zur Verfügung standen.
Und auch davon „musste man schon rund zehn Prozent abziehen“, die wegen Personalmangels nicht benutzt werden konnten, sagte die Sprecherin dem Handelsblatt. „In der Kinder-Intensivmedizin waren es sogar 20 Prozent“. Von den 13.346 belegten Intensivbetten dienten demnach aktuell lediglich 2.680 der Behandlung von Corona-Patienten. Von diesen müssten 83 Prozent beatmet werden. © afp/dpa/may/bee/aerzteblatt.de

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