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Ärzteschaft

Feldtest zum Kommunikations­standard für Arztbriefe vor dem Start

Montag, 6. April 2020

/vegefox.com, stock.adobe.com

Berlin – In 50 Arztpraxen aus dem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, 16 Zahnarztpraxen, vier Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und einem Krankenhaus, soll der neue Kommunikationsstandard „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) getes­tet werden. Der Dienst soll künftig den Austausch von sensiblen Informationen im Ge­sundheits­wesen erleichtern.

„Mit KIM hält der sichere sektorenübergreifende Datenaustausch Einzug in den Versor­gungsalltag. Neben medizinischen Dokumenten können künftig Verwaltungs- und Melde­da­ten über KIM zuverlässig und sicher übertragen werden – zum Nutzen aller Beteilig­ten“, erklärte Thomas Jenzen, Projektleiter der Gematik.

Zudem sei KIM ab Anfang Juli 2020 das einzige zulässige Verfahren, um die Übermittlung von E-Arztbriefen vergütet zu bekommen. In einem standardisierten Feldtest soll jetzt un­tersucht werden, ob Gerät und die dazugehörigen Prozesse störungsfrei im realen Pra­xisalltag funktionieren. Für den Feldtest hat die Gematik dem E-Health-Konnektor der CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) eine Zulassung erteilt.

Die Hersteller müssen laut der Gematik einen erfolgreich abgeschlossenen Feldtest vor­weisen und zeigen, dass ihr Konnektor funktional, interoperabel und sicher ist. Der Kon­nektor KoCoBox MED+ der Firma CGM wird dazu für den jetzt anstehenden Feldtest über ein Software-Update KIM-tauglich. Dies wird laut der Gematik auch der Weg für andere Hersteller sein: Ein Austausch von Geräten werde nicht notwendig, hieß es.

KIM ermöglicht eine barrierefreie und vertrauliche Kommunikation zwischen allen Teil­nehmern der Telematikinfrastruktur. Nachrichten und medizinische Dokumente können über den elektronischen Heilberufsausweis oder die Praxis- beziehungsweise Instituti­ons­karte (SMC-B) zuerst signiert und dann über eine verschlüsselte E-Mail sicher aus­ge­tauscht werden.

Die Übermittlung von elektronischen Arztbriefen wird als erste Anwendung zur Verfü­gung stehen. Daneben soll künftig der Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen (eAU), Heil- und Kostenplänen, weiteren Formularen, Befunden, Be­scheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über KIM erfolgen. © hil/aerzteblatt.de

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