Ärzteschaft
Feldtest zum Kommunikationsstandard für Arztbriefe vor dem Start
Montag, 6. April 2020
Berlin – In 50 Arztpraxen aus dem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, 16 Zahnarztpraxen, vier Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und einem Krankenhaus, soll der neue Kommunikationsstandard „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) getestet werden. Der Dienst soll künftig den Austausch von sensiblen Informationen im Gesundheitswesen erleichtern.
„Mit KIM hält der sichere sektorenübergreifende Datenaustausch Einzug in den Versorgungsalltag. Neben medizinischen Dokumenten können künftig Verwaltungs- und Meldedaten über KIM zuverlässig und sicher übertragen werden – zum Nutzen aller Beteiligten“, erklärte Thomas Jenzen, Projektleiter der Gematik.
Zudem sei KIM ab Anfang Juli 2020 das einzige zulässige Verfahren, um die Übermittlung von E-Arztbriefen vergütet zu bekommen. In einem standardisierten Feldtest soll jetzt untersucht werden, ob Gerät und die dazugehörigen Prozesse störungsfrei im realen Praxisalltag funktionieren. Für den Feldtest hat die Gematik dem E-Health-Konnektor der CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) eine Zulassung erteilt.
Die Hersteller müssen laut der Gematik einen erfolgreich abgeschlossenen Feldtest vorweisen und zeigen, dass ihr Konnektor funktional, interoperabel und sicher ist. Der Konnektor KoCoBox MED+ der Firma CGM wird dazu für den jetzt anstehenden Feldtest über ein Software-Update KIM-tauglich. Dies wird laut der Gematik auch der Weg für andere Hersteller sein: Ein Austausch von Geräten werde nicht notwendig, hieß es.
KIM ermöglicht eine barrierefreie und vertrauliche Kommunikation zwischen allen Teilnehmern der Telematikinfrastruktur. Nachrichten und medizinische Dokumente können über den elektronischen Heilberufsausweis oder die Praxis- beziehungsweise Institutionskarte (SMC-B) zuerst signiert und dann über eine verschlüsselte E-Mail sicher ausgetauscht werden.
Die Übermittlung von elektronischen Arztbriefen wird als erste Anwendung zur Verfügung stehen. Daneben soll künftig der Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), Heil- und Kostenplänen, weiteren Formularen, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über KIM erfolgen. © hil/aerzteblatt.de

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