Politik
Datenschutzbeauftragter kritisiert Gesetz zur elektronischen Patientenakte
Montag, 6. April 2020
Düsseldorf – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hegt einem Bericht zufolge große Bedenken gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Konkret kritisiert er die geplante Ungleichbehandlung von Patienten mit mobilen Endgeräten und solche, die darüber nicht verfügen, wie das Handelsblatt berichtete.
Die Zeitung zitierte aus einer Stellungnahme Kelbers zum Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes, der am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die ePA soll 2021 starten.
Patienten können ihre Daten dann auf dem eigenen Smartphone oder Tablet einsehen. Versicherte, die kein mobiles Endgerät besitzen, können ihre ePA zum Beispiel in einer Filiale ihrer Krankenkasse einsehen. Die Kassen sind aber erst ab 2022 verpflichtet, die technische Infrastruktur dafür zur Verfügung zu stellen. „Damit steht der Gesetzentwurf (...) in Widerspruch zu zentralen datenschutzrechtlichen Vorgaben“, zitierte das Handelsblatt aus Kelbers Stellungnahme.
Der Datenschutzbeauftragte kritisierte demnach auch, dass Versicherte ab 2022 jedes Dokument in der Patientenakte einzeln für jeden einzelnen Arzt Arzt freigeben können – allerdings nur bei Nutzung eines mobilen Endgeräts oder Computers. Damit stünde diese Möglichkeit nicht allen Versicherten offen.
Kelbr droht dem Zeitungsbericht zufolge damit, die ePA notfalls zu stoppen. „Als Aufsichtsbehörde obliegt es mir (...) aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, das heißt, zum Beispiel den Krankenkassen gegebenenfalls zu untersagen, ihren Versicherten eine datenschutzgesetzlichen Vorgaben widersprechende elektronische Patientenakte anzubieten“, zitierte das Handelsblatt aus der Stellungnahme. © afp/aerzteblatt.de

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