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Politik

Kassen und Hebammen einigen sich auf Kriterienkatalog für Hausgeburten

Mittwoch, 8. April 2020

/dpa

Berlin – GKV-Spitzenverband und Hebammenverbände haben sich auf einen Kriterien­ka­talog verständigt, der regelt, wann eine Geburt im häuslichen Umfeld vertretbar ist. Er soll Schwangeren wie freiberuflichen Hebammen helfen, den richtigen Geburtsort zu finden.

Die Kriterien gelten seit dem 1. April 2020 und lösen die 2015 vereinbarten Ausschluss­kriterien ab. Sie sind für freiberuflich tätige Hebammen verbindlich, damit sie Hausgebur­ten mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen können.

„Während bei Schwangeren ohne oder mit nur geringen medizinischen Risiken nichts ge­gen eine Geburt außerhalb einer Klinik spricht, sieht es bei Frauen mit bestimmten Vorer­krankungen oder komplizierteren Schwangerschaftsverläufen anders aus“, informieren die Partner.

Zentral sei, das Risiko für Mutter und Kind individuell einzuschätzen – und dies nicht nur einmal, sondern fortlaufend: „Die individuelle Risikoeinschätzung von Mutter und Kind ist als Prozess zu verstehen, so dass sich die Wahl des Geburtsortes im Laufe der Schwanger­schaft ändern kann“, so Kassen und Hebammenverbände.

Der Katalog unterscheidet zwischen absoluten und relativen Ausschlusskriterien für eine Hausgeburt. Eine Geburt im häuslichen Umfeld ist nach der Vereinbarung zum Beispiel nicht möglich, wenn eine Unverträglichkeit der Blutgruppen von Mutter und Kind besteht oder die Schwangere Diabetes hat und sich Insulin spritzen muss (absolutes Kriterium).

Auch Drogen- und Alkoholabhängigkeit und Adipositas mit einem Body-Mass-Index größer als 35 vor der Schwangerschaft gehören zu den absoluten Ausschlusskriterien.

Keinen generellen Ausschluss sehen die Kriterien dagegen zum Beispiel bei einer Be­cken­anomalie vor oder wenn das Kind im Verhältnis zum anatomischen Geburtskanal der Mutter relativ groß ist. Bei diesen und anderen „relativen Kriterien“ soll laut dem Katalog ein Facharzt die Situation beurteilen.

Die Verhandlungspartner haben mit dem neuen Kriterienkatalog nach eigenen Angaben einen jahrelangen Konflikt über die Kriterien bei der Betreuung von Hausgeburten erfolg­reich für alle Beteiligten gelöst. © hil/aerzteblatt.de

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