Politik
COVID-19: Finanzhilfen auch für weitere Gesundheitsberufe und Zahnärzte
Sonntag, 12. April 2020
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will angesichts der Coronakrise weitere Teile des Gesundheitswesen finanziell unterstützen. Wegen einbrechender Patientenzahlen sollen nun unter anderem auch Zahnärzte, Physiotherapeuten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren profitieren.
„Um gut funktionierende Strukturen zu erhalten, werden wir Verluste abfedern und Liquidität sichern“, sagte Spahn den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Viele Patienten seien derzeit verständlicherweise zurückhaltend, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Therapeuten und Zahnärzten würden daher die Einnahmen wegbrechen. Auch Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren bräuchten Unterstützung.
Wie aus einer Übersicht des CDU-Gesundheitsexperten Alexander Krauß hervorgeht, sollen Zahnärzte trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem vergangenen Jahr bekommen. Damit soll die Liquidität der Praxen gesichert werden.
Am Ende dieses Jahres können sie demnach 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten. Auf die Boni werden weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet.
Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten sollen den Angaben zufolge 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten – wie bereits klassische Reha-Einrichtungen – 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle ersetzt.
Die Verordnung aus dem Gesundheitsministerium tritt dem Bericht zufolge kommende Woche in Kraft. Der neue Schutzschirm ergänzt die beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen der Regierung für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die häusliche Krankenpflege. Das Paket hat einen Umfang von mehreren Milliarden Euro.
Die Grünen nannten es überfällig, weitere Gesundheitsberufe und Einrichtungen unter den Schutzschirm zu nehmen. Es sei gut, dass Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren nun wie die übrigen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen behandelt würden, sagte Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen im Bundestag.
Sie betonte, dass aber weiterhin eine Lücke bei den Einrichtungen klaffe, die sich um die Versorgung der besonders schutzbedürftigen Menschen kümmerten. Für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Gemeindepsychiatrie, die Sozialpädiatrischen Zentren oder Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung sei bisher keine Finanzierung der Ausfälle gewährleistet.
In den Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer sieht sie eine Lösung zweiter Klasse. Therapeuten würden mit einer Pauschallösung abgespeist, die in vielen Fällen nicht ausreichen werde. Klein-Schmeink forderte eine Gleichstellung mit den Regelungen für Ärzte. © afp/may/aerzteblatt.de

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