Politik
NRW-Landtag stellt „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ fest
Dienstag, 14. April 2020
Düsseldorf – Der nordrhein-westfälische Landtag hat in Düsseldorf mit großer Mehrheit im dritten Anlauf ein Pandemie-Gesetz für das Bundesland beschlossen. Es sieht besondere Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Coronakrise vor. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten ebenso wie die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen dafür. Die AfD stimmte dagegen.
Das Gesetz sieht etwa vor, dass das Gesundheitsministerium die Krankenhausträger verpflichten kann, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben. Die staatlichen Behörden dürfen außerdem Medikamente oder medizinische Apparate beschlagnahmen, allerdings nicht bei Privatpersonen.
Das Gesetz ist bis zum 31. März 2021 befristet. Die erweiterten Handlungsbefugnisse können angewandt werden, nachdem der Landtag zuvor eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ festgestellt hat. Dies hatte das Parlament heute unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes getan.
Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Landesregierung das Gesetz bereits zu Beginn des Monats im Eilverfahren durch den Landtag bringen. Das war an der Opposition gescheitert. Sie hatte − ebenso wie Staatsrechtler und Ärzte − erhebliche Bedenken wegen geplanter Grundrechtseinschränkungen geltend gemacht.
In der vergangenen Woche hatte die AfD eine dritte Lesung des Gesetzes erzwungen, nachdem CDU, SPD, Grüne und FDP einem entschärften Entwurf bereits zugestimmt hatten.
Gestrichen wurde zuvor ein besonders umstrittener Passus, wonach Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte im äußersten Fall zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden sollten. Stattdessen wird es nun ein Freiwilligenregister geben, in das sich medizinisches Personal eintragen kann.
Bis heute Vormittag hatte es nach Angaben des Gesundheitsministeriums in NRW mehr als 27.200 bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 in NRW gegeben und 661 Todesfälle sowie rund 14.000 Genesene. © dpa/aerzteblatt.de

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