Ärzteschaft
COVID-19: Fachgesellschaften empfehlen Vorausplanung für ambulanten Notfall
Mittwoch, 15. April 2020
Berlin – Einen Leitfaden „Ambulante patientenzentrierte Vorausplanung für den Notfall“ haben sechs medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften vorgestellt. Er soll ambulant tätige Ärzte bei der Gesprächsführung sowie der korrespondierenden, krisentauglichen Dokumentation unterstützen.
„Wenn medizinische Notfälle eintreten, besteht häufig ein großer Handlungsdruck, der notfallmedizinisches Handeln mit dem Ziel der Lebenserhaltung gemäß den allerorts etablierten Standards wie automatisch ablaufen lässt, ohne dass der Wille der betroffenen Person bekannt ist“, heißt es darin.
Diese selbst sei dann häufig nicht einwilligungsfähig und eine im Notfall belastbare Vorausplanung existiere häufig nicht. Angehörige oder gesetzliche Vertreter fühlten sich dementsprechend hilflos. „Patientenverfügungen, so wie sie hierzulande bisher verstanden und praktiziert werden, erweisen sich in solchen Notfällen regelmäßig als ebenfalls nicht hilfreich“, so die Autoren des Leitfadens.
Gerade in der derzeitigen Coronakrise seien viele Risikopatienten sowie Angehörige, Pflegende und behandelnde Ärzte unsicher, wer potenziell von einer Einweisung ins Krankenhaus oder intensivmedizinischen Behandlung profitiere und ob derjenige mit einer solchen Therapie überhaupt einverstanden sei.
„Dabei kommt der ambulanten Entscheidungsfindung eine besondere Bedeutung zu, da Patienten – unabhängig von der Coronakrise – nur dann mit dem Ziel einer lebenserhaltenden Therapie stationär eingewiesen werden sollten, wenn eine stationäre oder gegebenenfalls auch intensivmedizinische Behandlung (a) medizinisch sinnvoll und (b) vom Patienten gewollt ist“, so die Autoren.
Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen müssten daher im Vorfeld durch qualifizierte Gesprächsbegleitung transparent und verlässlich geklärt und unmissverständlich dokumentiert werden, so dass im Notfall guten Gewissens danach gehandelt werden könne.
Der neue Leitfaden soll dabei unterstützen. Herausgegeben haben ihn die Deutsche Interprofessionelle Vereinigung – Behandlung im Voraus Planen (DiV-BVP), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). © hil/aerzteblatt.de

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